Pressemitteilung | Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB)

Menschen mit Behinderung müssen besser vor COVID-19 geschützt werden / Fachverbände fordern stärkere Berücksichtigung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe bei der Versorgung mit Schutzausrüstung und die beschleunigte Durchführung von Tests

(Berlin) - Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung weisen angesichts der Corona-Pandemie eindringlich darauf hin, dass viele Menschen, die in Angeboten der Eingliederungshilfe leben, zu den Risikogruppen gehören. Sie müssen deshalb bei der Versorgung mit Schutzausrüstung gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen besonders berücksichtigt und bei der Durchführung von Tests auf das Corona-Virus bevorzugt behandelt werden. Die Menschen haben oft bestimmte Vorerkrankungen oder ein geschwächtes Immunsystem, was bei einer Infektion das Risiko für einen schweren Verlauf erhöht. Zudem leben in zahlreichen Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung viele Menschen unter einem Dach. Um die Ansteckungsgefahr für Mitbewohner*innen und Mitarbeiter*innen zu verringern, müssen diese Einrichtungen bei der Verteilung von Atemschutzmasken und anderer Ausrüstung stärker bedacht werden.

Bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen sind Menschen mit Behinderung bislang zu wenig im Fokus. Beispielsweise werden wichtige Behinderungsarten und chronische Erkrankungen mit erhöhter Gefahr für einen schwierigen Verlauf der Corona-Infektion auf der Liste der Personengruppen mit erhöhtem Risiko, die das Robert Koch-Institut führt und die auch im Zusammenhang mit der Gewährung besonderer Schutzmaßnahmen als maßgeblich angesehen wird, bislang nicht aufgeführt. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe und mobilen Dienste sind auch bei der Verteilung der knappen Bestände von Schutzausrüstung zu wenig im Blick. Das muss unbedingt geändert werden. Die zusätzlichen Kosten für die zum Schutz notwendige AusrüstungsolltenunbürokratischvondenzuständigenLeistungsträgern übernommen werden.

Darüber hinaus muss bei Menschen mit Behinderung als Angehörigen der Risikogruppe, bei Mitarbeiter*innen von Angeboten der Eingliederungshilfe sowie bei pflegenden/assistierenden Angehörigen die Durchführung der zur Verfügung stehenden Tests beschleunigt erfolgen, damit notwendige Behandlungs- und Quarantänemaßnahmen so schnell wie möglich eingeleitet werden können. Fälle von Wohneinrichtungen, in denen sich das Corona-Virus schnell ausbreiten konnte und sich die Zahlen der Ansteckungen häufen, belegen leider die Notwendigkeit dieser Maßnahmen.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) Dr. Thomas Schneider, Pressesprecher Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: (030) 83001-270, Fax: (030) 83001-275

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