Meilenstein in der Qualitätssicherung im Krankenhaus: Selbstverwaltung gibt Startschuss zu Qualitätsbericht und Mindestmengenregelung für Kliniken / BQS legt Qualitätsreport vor
(Berlin) - Die Qualitätssicherung im Krankenhaus wird grundlegend weiter entwickelt. Darauf haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Pflegerat (DPR) vertraglich geeinigt.
Die Vereinbarung regelt Details für einen strukturierten Qualitätsbericht, den jedes Krankenhaus künftig regelmäßig erstellen wird. Daneben haben die Partner in einer Mindestmengenvereinbarung einen Katalog solcher planbarer Krankenhausleistungen festgelegt, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängt.
Der Qualitätsbericht eröffnet erstmals die Möglichkeit, die Art und Anzahl der Leistungen sowie deren Qualität für Patienten, Ärzte und Krankenkassen flächendeckend öffentlich zu machen. Dadurch werden Vergleiche der Leistungsfähigkeit und des Qualitätsmanagement von Krankenhäusern für Patienten und niedergelassene Ärzte möglich. Der Qualitätsbericht wird alle zwei Jahre im Internet veröffentlicht erstmals im Jahr 2005 für 2004. Er wird zu folgenden Bereichen Aussagen treffen:
Struktur- und Leistungsdaten des Krankenhauses,
Qualitätspolitik,
externen Qualitätssicherung,
Qualitätsmanagement.
Die Selbstverwaltungspartner werteten die Vereinbarung als wichtigen Meilenstein für die Fortentwicklung der Qualitätssicherung im Krankenhaus. Damit sei ein wichtiger Schritt in Richtung einer sektorübergreifenden Versorgung sowie der Selbstverantwor-tung und Mündigkeit der Patienten getan.
In der Mindestmengenvereinbarung haben die Vertragspartner dem Grundsatz, dass die Menge der erbrachten Leistung deren Qualität beeinflussen kann, Rechnung getragen. In einem Katalog haben sich die Partner auf fünf Leistungsbereiche, bei denen dieser Zusammenhang hergestellt werden kann, verständigt. Dieser umfasst Lebertransplanta-tionen, Nierentransplantationen, komplexe Eingriffe an der Speiseröhre und der Bauch-speicheldrüse sowie die Stammzelltransplantationen. Werden die festgelegten Mindestmengen von einem Krankenhaus voraussichtlich nicht erreicht, darf dieses die ent-sprechende Leistung vom 01.01.2004 an nicht mehr anbieten.
Die Auswahl der Leistungskomplexe erfolgte unter Berücksichtigung evidenzbasierter Untersuchungen sowie durch Vorschläge von Experten. Sachlich begründete Ausnahmen z.B. beim Aufbau einer neuen Krankenhausabteilung sind ebenfalls vertraglich geregelt. Um eine Unterversorgung der Patienten zu vermeiden, sind Ausnahmen von der Vereinbarung durch die Krankenhausplanungsbehörden der Länder möglich.
Gleichzeitig beschlossen die Partner eine Weiterentwicklung der Mindestmengenvereinbarung auf der Basis empirischer Erkenntnisse und einer wissenschaftlichen Begleitung. Mit den Vereinbarungen setzte die Selbstverwaltung eine Vorgabe des Gesetzgebers nach § 137 SGB V um.
Die Selbstverwaltungspartner sehen das gesamte System der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern auf Erfolgskurs. So sorgt die von der Selbstverwaltung getragene BQS Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung gGmbH mit ihren Qualitätsmessverfahren für wichtige Informationen, die in die Qualitätsberichte der Krankenhäuser eingehen oder bei Entscheidungen über Mindestmengenregelungen genutzt werden können.
Mit dem BQS-Qualitätsreport 2002 stehen nun zum zweiten Mal umfassende Informationen zur Qualitätssituation in den Krankenhäusern zur Verfügung. Die Auswertungen und Bewertungen aus 30 medizinisch-pflegerischen Leistungsbereichen umfassen etwa 20 Prozent aller Krankenhausleistungen. In dieser Form ist dies weltweit ein einzigartiges nationales alle Krankenhäuser umfassendes Verfahren zur Qualitätsdarstellung im stationären Sektor. Das Spektrum reicht von der operativen Behandlung des Grauen Stars über die Geburtshilfe, häufige Bauchoperationen, Eingriffe an den Herzkranzgefä-ßen oder den Beinarterien bis zur Versorgung erkrankter Hüft- und Kniegelenke mit Endoprothesen.
Der BQS-Qualitätsreport 2002 zeige so die Verfasser , mit welchem Erfolg die Kran-kenhäuser im Jahr 2002 die medizinischen und pflegerischen Qualitätsziele in der täglichen Versorgung erreicht haben. Mit dem BQS-Qualitätsreport leiste die Selbstverwaltung einen wichtigen Beitrag zu mehr Transparenz im Gesundheitswesen. Mit dem anschaulichen Datenwerk der BQS stehen wichtige medizinische und pflegerische Infor-mationen nun nicht mehr nur Insidern, sondern allen Interessenten zur Verfügung.
Der BQS-Qualitätsreport 2002 und alle Statistiken der BQS-Bundesauswertung 2002 sind auf der Ergebnis-Homepage www.bqs-outcome.de herunterladbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Gst. Berlin
Straße des 17. Juni 110-114, 10623 Berlin
Telefon: 030/398010, Telefax: 030/39801302