Meilenstein: Gemeinsamer Bundesausschuss nimmt Ernährungstherapie in Heilmittel-Richtlinie auf / VDOE begrüßt Fortschritt in der Verordnungsfähigkeit von Ernährungstherapie / Qualifikationsgerechte Honorierung muss folgen
(Bonn) - Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. März 2017 beschlossen, dass Patienten, die an einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung oder Mukoviszidose leiden, das Recht auf eine Ernährungsberatung bekommen. Damit ist in einem über 17 Jahre dauernden Verfahren zur Anerkennung der ambulanten Ernährungstherapie ein Etappenziel erreicht. Dafür hat vor allem der Verband der Diätassistenten (VDD) gestritten. Seit 2014 war auch der VDOE formell als Stellungnahme berechtige Institution zu Anhörungen zugelassen.
"Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ist ein Meilenstein für die Ernährungstherapie", kommentiert Dr. Elvira Krebs, Geschäftsführerin des BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE). "Damit ist erstmalig eine verbindliche Entscheidung getroffen, dass Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose zukünftig eine Ernährungstherapie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Wir setzen darauf, dass dieser Schritt Signalwirkung für weitere Bereiche hat."
Anbieter einer Therapie können laut G-BA-Beschluss Fachkräfte mit einem anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Ernährung und somit auch Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler sein. Voraussetzung ist die nachgewiesene fachliche Qualifikation und Erfahrung in der Beratung bei dieser Indikationen. Neben den bisher praktizierten Abrechnungsmöglichkeiten für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V und die Ernährungsberatung bei der Prävention nach § 20 SGB V wird es so zukünftig eine weitere Schiene geben, auf der die zertifizierte Ernährungsberater und -therapeuten arbeiten und abrechnen können.
Qualifikationsgerechte Honorierung muss folgen
Der VDOE erwartet mit der offiziellen Anerkennung mittelfristig Strukturänderungen und eine verbindliche Verankerung der Ernährungstherapie im System. Damit einhergehen muss eine leistungsgerechte Bezahlung, die an die Komplexität der ernährungstherapeutischen Beratung angepasst ist.
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BerufsVerband Oecotrophologie e.V. (VDOE)
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