Mehrfachagent oder Makler?
(Siegen) - Der Beruf des Versicherungsvertreters steht vor gravierenden Änderungen: Bis zum 15. Januar 2005 muss die Europäische Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Danach soll eine Berufszugangsregelung dafür sorgen, dass sich Interessierte nur noch selbstständig machen dürfen, wenn sie ihre Qualifikation nachweisen können. Im Vorfeld dieser Änderungen gaben die Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK) und der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute (BVK) den betroffenen Unternehmen einen Überblick über mögliche Gestaltungsformen im Versicherungsgewerbe.
Wem gehört die Zukunft? Einfirmenagent Mehrfachagent oder Makler? Unter diesem Motto analysierte BVK-Rechtsanwalt Hubertus Münster die Rechtsbeziehungen zwischen Ein- und Mehrfirmenvertretern sowie Versicherungsgesellschaften, ging aber gleichzeitig auch auf die Rahmenbedingungen der Versicherungsmakler ein. Während Einfirmenvertreter mit geringen Investitionen starten können, sind die Anforderungen an Versicherungsmakler höher. Sie haben ein höheres Investitionsrisiko, sind aber grundsätzlich von Versicherungsgesellschaften unabhängig und Interessen-Sachverwalter ihrer Auftraggeber.
In einer weiteren Veranstaltung wird die IHK Siegen die zukünftigen Entwicklungen der Vertriebswege aus der Sicht der Versicherungsgesellschaften thematisieren. IHK-Vizepräsident Hans-Wilhelm Fuchs erwähnte in seiner Begrüßung die besondere Verbindung der heimischen Region zum BVK. Schließlich wurde vor nicht allzu langer Zeit der Siegener Versicherungsmakler Michael Heinz zum Verbandsvorsitzenden gewählt. Auch der Regionalverbandsvorsitzende Christoph Klug stammt aus Siegen.
Quelle und Kontaktadresse:
Industrie- und Handelskammer Siegen (IHK)
Koblenzer Str. 121, 57072 Siegen
Telefon: 0271/3302317, Telefax: 0271/330244384