Mehr Wohngeld für 30.000 Haushalte in Schleswig-Holstein
(Kiel) - Die Bundesregierung hat die Forderungen und Erwartungen des Deutschen Mieterbundes ernst genommen und eine spürbare Wohngelderhöhung beschlossen. Damit hat sie ein deutliches Zeichen gegen Wohnarmut gesetzt.
Die Mieterorganisation ist mit der angekündigten Wohngelderhöhung zufrieden. Die Erhöhung war überfällig zuletzt ist das Wohngeld zum 1. Januar 2001 erhöht worden. Seitdem es hat es einen dramatischen Anstieg insbesondere bei den Betriebs- und Energiekosten gegeben.
Besonders begrüßt der Mieterbund Schleswig-Holstein die Tatsache, dass zukünftig die Heizkosten in das Wohngeld einbezogen sein werden. Dies ist für Schleswig-Holstein deswegen besonders wichtig, weil hierzulande die höchsten Energiekosten für Raumwärme anfallen. Ursächlich dafür sind die besonderen klimatischen Bedingungen im Land zwischen den Meeren und der überalterte Wohnungsbestand.
Gegenwärtig sind in Schleswig-Holstein rund 30.000 Haushalte bezugsberechtigt. Der Landesmieterbund rechnet aber mit einem deutlichen Anstieg des Kreises der Berechtigten. Dies ist deswegen umso wichtiger, als Schleswig-Holstein insbesondere im Segment der wohngeldfähigen Mieten schlecht aufgestellt ist: Hier gehört Schleswig-Holstein zum teuersten im ganzen Bundesgebiet. Daten dazu liefert die Wohngeldverordnung: Während in Bayern 30 Prozent der Kreise und Kommunen in die Mietenstufe 1 eingruppiert sind, ist diese Mietenstufe in Schleswig-Holstein gar nicht erst vertreten. Gerade mal 3,2 Prozent der Kreise und Gemeinden in Schleswig-Holstein gehören der preiswerten Mietenstufe 2, weitere 14,3 Prozent der durchschnittlichen Mietenstufe 3 an.
In der Mietenstufe 4 (5 - 15 Prozent über Bundesdurchschnitt) liegt Schleswig-Holstein schon mit einem Anteil von 38,1 Prozent auf Platz 3 der Bundesländer hinter Berlin und Bremen. In der Mietenstufe 5 (15 - 25 Prozent über Bundesdurchschnitt) belegt unser Land mit einem Anteil von 30,2 Prozent Platz 2 hinter Hamburg. Und in der Mietenstufe 6 (25 Prozent und mehr über dem Bundesdurchschnitt) liegt der Anteil unserer Kommunen mit 14,3 Prozent einsam an der Spitze gefolgt von Bayern mit 9,8 Prozent. Aufgeteilt in die Mietenstufen 1 bis 3 (unterdurchschnittlich bis durchschnittlich) und 4 bis 6 (überdurchschnittlich bis zu Höchstmieten) beträgt das Verhältnis 17,5 Prozent zu 82,5 Prozent.
Es sind auch keineswegs spektakuläre Spitzen, die das Mietgefüge hochtreiben, wie sie etwa in München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf oder Hamburg anzutreffen sind. Vielmehr leiden das hamburgische Umland und die Fremdenverkehrsregionen großflächig an einer nicht zu rechtfertigenden Miethöhe.
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