Mehr Schutz von Kindern und ihren Müttern nötig – neue Studie fordert zum schnellen Handeln auf
(Berlin) - Anlässlich des Tages der Kinderrechte und des bevorstehenden Tages gegen Gewalt an Frauen hat der Hamburger Soziologe Dr. Wolfgang Hammer eine Folgestudie zu seiner 2022 veröffentlichten Studie „Familienrecht in Deutschland“ vorgelegt, über die das RND heute berichtet. Danach belegt die neue Arbeit eindrucksvoll die von der deutschen Kinderhilfe schon in mehreren Fachartikeln und Positionspapieren dargestellte Problematik, dass Familiengerichte und Jugendämter in Deutschland Müttern offenbar regelmäßig mit Vorurteilen begegnen.
Durch die von Herrn Dr. Hammer durchgeführte Analyse medialer Falldokumentationen wurden eklatante Missstände der Arbeit der Jugendämter und Familiengerichte festgestellt, die in 19 Fällen für Frauen und oder ihre Kinder sogar tödlich endeten. Dabei wurden grundlegend die durch die Istanbul Konvention garantierten Regelungen des Gewaltschutzes verletzt und häufig Frauen und Kinder im Zusammenhang mit sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Verfahren ihren Peinigern ausgesetzt. Immer wieder haben wir, die Deutsche Kinderhilfe, versucht für dieses Thema zu sensibilisieren, um auch unsere Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Wir hoffen, durch die Veröffentlichung der neuen Arbeit von Dr. Hammer auf mehr Aufmerksamkeit der Verantwortlichen, damit diese eklatanten Mängel endlich abgestellt werden. Zu diesem Zweck ist es allerdings vorrangig notwendig, insbesondere bei Richtern, Verfahrensbeiständen und Gutachtern ein Bewusstsein zu schaffen, da sie zu oft für folgenschwere fehlerhafte Einschätzungen der Gesamtsituation zu Lasten der Kinder verantwortlich sind. Noch immer wird in diesem Zusammenhang die vom Bundesverfassungsgericht inzwischen klar abgelehnte so genannte P.A.S.-Theorie in gerichtlichen Entscheidungen, basierend auf entsprechenden Gutachten, genutzt. Mit den typischen Begriffen wie „Bindungsintoleranz“, „Eltern-Kind- Entfremdung“ und neuerdings „trennungsinduzierter Kontaktabbruch(TIK)“ werden so auch von Gewalt betroffene Mütter diskreditiert, um ihnen im schlimmsten, nicht seltenen Fall, das Sorgerecht zu entziehen. Hinzu kommt der in den Verfahren oft ausgeübte Druck (beispielsweise durch die Androhung weiterer Kosten) zur Einigung auf Vereinbarungen, die sowohl für die Mütter als auch für die Kinder im Hinblick auf ihren Schutz gefährlich sind. „Wir müssen das System in diesem Bereich nachhaltig ändern, um dem Schutz der Kinder und der Mütter entsprechend der Istanbul Konvention und der neuen EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Gewalt Rechnung zu tragen“, so der Ehrenvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe – die ständige Kindervertretung, Rainer Becker. Dazu gehören auch Fortbildungen für Jugendamtsmitarbeiter, Richter, Gutachter und Verfahrensbeistände, zur Korrektur der benannten Defizite.
"Wir müssen endlich in die Köpfe der Akteure bekommen, dass Gewalt und selbst "nur" miterlebte Gewalt immer eine Kindeswohlgefährdung ist, die bei Fragen des Sorgerechts und des Umgangs ausnahmslos zu berücksichtigen ist. Und es muss Schluss damit sein, Elternteilen, die sich sogar strafbar machen können, wenn sie ihr Kind leichtfertig einem Gewalttäter oder einer Gewalttäterin überlassen, das Sorgerecht zu entziehen, weil sie ihrer “Pflicht zur Bindungsintoleranz“ nachgekommen sind. Für mich ist das nur ein rechtspolitischer Skandal", so Rainer Becker, Ehrenvorsitzender der Deutschen Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V., Schiffbauerdamm 40, 10117 Berlin, Telefon: 030 24342940, Fax: 030 24342949