Mehr Rechtssicherheit für Markt und Kunden
(Köln) - Nach intensiven Verhandlungswochen konnten sich die Wettbewerber mit der DTAG auf einvernehmliche Regelungen zu Fakturierung, Inkasso und Mahnung verständigen. Mit einem gemeinsam formulierten Vorschlag für das neue TKG soll mehr Planungs- und Rechtssicherheit insbesondere für den Mehrwertdienste- und Online-Markt geschaffen und gleichzeitig der Kundenschutz verbessert werden.
Neue Tarifgestaltungen im Mehrwertdienste- und Online-Bereich werden zunehmend von den Kunden nachgefragt und führten bereits in der Vergangenheit zu einer Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen mit der DTAG. Mit den neuen Regelungen können wir bereits absehbare Streitigkeiten vor dem Regulierer und den Gerichten verhindern, begrüßt Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM, das Verhandlungsergebnis. Damit wird es möglich, diesen wichtigen neuen Markt gemeinsam und diskriminierungsfrei anzugehen. Die Vereinbarung mit der DTAG soll Regulierungsauflagen und -verpflichtungen ersetzen und helfen, Regulierung weiter abzubauen. Mit der Abrechnung von Blocktarifen, aber auch bestimmten Dienstleistungen innerhalb der im Mehrwertdienste-Mißbrauchs-Gesetz definierten Grenzen von 2 Euro / Minute bzw. 30 Euro Einmal-Entgelt, wird der Micro-Payment-Markt auch in Deutschland zu einem innovativen und schnell wachsenden Markt. Auch Flatrates, etwa für Online-Dienste, können zukünftig einfach über die Telekom-Rechnung mitabgerechnet werden.
Auch dem Verbraucherschutz wird Rechnung getragen. Auf der Mahnung der Telekom wird es einen deutlichen Hinweis darauf geben, dass die Kunden die Möglichkeit haben, auch den ursprünglichen Rechnungsbetrag einheitlich weiter an die DTAG zu zahlen und nicht nur den möglicherweise geringeren Mahnbetrag, der allein auf die Telekom-Forderung entfällt. Damit wird der Kunde nicht zu mehrfachen Teilzahlungen genötigt und muss sich nicht mit mehreren Mahnungen und entsprechenden Zahlungen auseinandersetzen.
Die ursprünglich angestrebte Lösung, auch die Mahnung über die Telekom mit abzuwickeln, wurde fallen gelassen, da im Rahmen der Verhandlungen schnell klar wurde, dass im Markt einstweilen völlig unterschiedliche Lösungen zur Mahnung existieren und eine zwangsweise Wiedervereinigung einer einheitlichen Mahnung über die DTAG den bereits anlaufenden Wettbewerb von Clearinghäusern und Inkassodiensten zum Erliegen gebracht hätte.
Wir haben nicht nur eine gemeinsame Vertragsgrundlage gefunden, sondern es auch geschafft, einen gemeinsam abgestimmten Änderungsvorschlag zum TKG zu machen, der die Interessen der unterschiedlichen Marktteilnehmer ausgewogen berücksichtigt. Damit sind neue Geschäftsmodelle im Markt planbar und langfristig gesichert. erläutert Jürgen Grützner. Auch aus der Politik wurde die Kompromissfindung mit dem Ziel, Planungssicherheit und Kundenschutz zu verbessern, nachdrücklich unterstützt.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. , Gst. (VATM)
Oberländer Ufer 180-182, 50968 Köln
Telefon: 0221/3767725, Telefax: 0221/3767726
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