Mehr Qualität in der medizinischen Versorgung AOK zur konstituierenden Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschusses
(Bonn) - Die AOK begrüßt, dass mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ein wichtiges Organ für die Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in Deutschland geschaffen worden ist. "Durch den Gemeinsamen Bundesausschuss wird es künftig möglich sein, neue medizinische Erkenntnisse wesentlich schneller als bisher in die konkrete Versorgung umzusetzen", sagte Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, anlässlich der konstituierenden Sitzung des Ausschusses in Berlin. Eine wesentliche Neuerung sei es, dass erstmals auch Vertreter von Patientenorganisationen in dem Gremium mitarbeiten würden. "Die Perspektiven von Patienten und Versicherten sind für unsere Arbeit unentbehrlich", betonte Ahrens.
Positiv hob Ahrens auch hervor, dass die Entwicklung von Leitlinien und Qualitätssicherung weiterhin in den Händen der Selbstverwaltung liege. Bisher zerstreute Zuständigkeiten und Arbeitsfelder seien jetzt in einem Organ zusammengeführt. "Dadurch ist es jetzt einfacher geworden, die Trennung zwischen der stationären und ambulanten Versorgung zu überwinden", so Ahrens. Es entspreche einer langjährigen Forderung der AOK, dass medizinische Methoden sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich mit gleichen Maßstäben gemessen und bewertet werden müssten.
Eng zusammenarbeiten werde der Ausschuss mit dem noch zu errichtenden unabhängigen wissenschaftlichen Institut (IQWiG). Eine richtige neue Aufgabe sei die Nutzenbewertung von Arzneimitteln. "Damit wird auch in Deutschland endlich das Tor für neue Qualitätsmaßstäbe im Arzneimittelbereich geöffnet", sagte Ahrens.
Die bisherigen Ausschüsse der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sind seit dem 1. Januar 2004 zusammengelegt zu einem Gemeinsamen Bundesausschuss mit Unterausschüssen für Fragen der ärztlichen, zahnärztlichen und stationären Versorgung. Unter seinem Dach sind die Aufgaben der Qualitätssicherung gebündelt.
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