Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Mehr Geld für Dienstfahrten im eigenen Wagen

(Stuttgart) - Arbeitnehmer, die nicht auf den Fuhrpark ihrer Firma zurückgreifen, sondern das eigene Auto für Dienstfahrten benutzen, haben Anspruch auf erhöhte Kilometersätze. Zahlreiche der von der Neuregelung betroffenen Beschäftigten seien darüber bislang aber nicht hinreichend informiert, erklärte der ACE Auto Club Europa am Freitag in Stuttgart. Während die neueingeführte Entfernungspauschale lediglich die "private" Fahrt von Berufspendlern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz steuerlich begünstigt, gelten die ebenfalls zu Jahresbeginn angehobenen Kilometersätze ausschließlich für die im Zuge der beruflichen Tätigkeit abverlangten dienstlichen Fahrten im Privat-PKW. Dabei zählt jeder Kilometer und nicht nur die einfache Entfernung.

Arbeitnehmer können laut ACE den Aufwand für jeden zurückgelegten Kilometer als Werbungskosten geltend machen oder sich vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzen lassen. Folgende Stufen sind vorgesehen: bei einem Kraftwagen 0,58 DM je Fahrkilometer (bisher 0,52 DM); bei einem Motorrad oder Motorroller 0,25 DM je Fahrtkilometer (bisher 0,23 DM); bei einem Moped oder Mofa 0,15 DM je Fahrtkilometer (bisher 0,14 DM); bei einem Fahrrad 0,07 DM je Fahrtkilometer (unverändert)

Diese Kilometersätze gelten bei Dienstreisen und bei einer Tätigkeit mit wechselndem Einsatzort, sofern die Entfernung zwischen dem Ausgangspunkt und der Einsatzstelle mehr als 30 km beträgt oder sofern der Arbeitnehmer typischerweise täglich an mehreren Einsatzstellen zu tun hat. Gleiches gilt bei einer doppelten Haushaltsführung für die erste und die letzte Fahrt zwischen dem Einsatzort und dem Wohnort. Behinderte können in der Regel die Kilometersätze auch für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen und haben damit einen höheren Ausgleichsanspruch als bei einer Anwendung der Entfernungspauschale.

Ferner wies der ACE darauf hin, dass Arbeitnehmer durch die steuerliche Regelung grundsätzlich keinen Anspruch auf Ersatz der Kilometersätze durch den Arbeitgeber haben. Nur dort würden die Sätze gezahlt, wo dies ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder der Einzelarbeitsvertrag vorsieht.

Der ACE schätzt, dass in Deutschland mehrere hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ansprüche aus den pauschalen Kilometersätzen ableiten können.

Quelle und Kontaktadresse:
Matthias Beck Redaktion ACE-Online ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/53030 Telefax: 0711/5303168

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