Mehr Bürokratie für die Pflegedienste / Mehr Rechte für die Patienten
(Hannover) - Zur Verabschiedung des Pflege-Qualitätssicherungsgesetzes durch den Bundesrat erklärt der ABVP: Es sei bedauerlich, dass wesentliche und sachliche Einwände keine Berücksichtigung gefunden hätten. So verkürze das Gesetz die Leistungsansprüche der Versicherten erheblich, weil die Kosten für die Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen zunächst die Pflegedienste zu tragen haben, sie diese aber bei den Pflegevergütungen refinanziert erhalten sollen.
So würden die sogenannten Qualitätsprüfungen der Pflegeversicherung demnächst um Abrechnungsprüfungen und um Leistungsprüfungen auch im Bereich der Krankenversicherungspflege erweitert.
Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: Der Gesetzgeber hat damit den gläsernen Pflegedienst geschaffen, ohne das notwendige Gleichgewicht herzustellen. Das Verwaltungshandeln der Pflegekassen und die Gründe für lange Bearbeitungszeiten bleiben nach wie vor im Dunkeln.
Auch höhle das Gesetz den Datenschutz in unerträglicher Weise aus. Es enthalte die Ermächtigung, dass Krankenkassen und Pflegekassen Daten fast beliebig hin- und herschieben könnten, auch ohne Wissen der Versicherten.
Dagegen begrüße der ABVP die erweiterte Pflicht der Pflegekassen, ihre Versicherten zu beraten. Er begrüße auch das neue Recht der Patienten auf einen Pflegevertrag für ABVP-Mitglieder seit langem eine Selbstverständlichkeit.
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