Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

„MedTech für Personalentlastung und effizientere Prozesse nutzen“

(Berlin) - Die Krankenhausreform sollte die Potenziale von moderner Medizintechnik für die Entlastung des medizinischen und pflegerischen Personals und effizientere Prozesse stärker nutzen. „Dazu gehört, dass die Reform neben der Liquidität der Krankenhäuser auch eine adäquate MedTech-Finanzierung strukturell sicherstellt: bei den Sachkosten, bei den Vorhaltekosten, insbesondere aber auch bei den Investitionskosten“, sagte BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll zur Anhörung des KHVVG-Gesetzentwurfs im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 25. September 2024. Wichtig ist es aus Sicht des deutschen MedTech-Verbandes zudem, dass neben der Strukturqualität auch Ergebnis- und Prozessqualität stärker in den Blick genommen werden. „Gute Ergebnisse durch moderne Lösungen müssen belohnt werden – im Sinne des Wohls der Patient:innen“, so der BVMed. Die ausführliche Stellungnahme zur Anhörung kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.

„Mit dem KHVVG muss es gelingen, den Qualitätswettbewerb in der Gesundheitsversorgung zu fördern. Der vorliegende Gesetzentwurf konzentriert sich jedoch auf die Leistungskonzentration und ausgewählte Strukturqualitätsparameter. Die eigentlichen zentralen Dimensionen von Qualität, nämlich Prozess- und Ergebnisqualität, bleiben bisher unberücksichtigt“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Die Medizintechnik sei Lösungsanbieter und trage mit ihren Produkten und Lösungen tagtäglich zu einer qualitativ hochwertigen und ressourcenschonenden Versorgung bei. „MedTech steht für Ergebnisqualität, Effizienzsteigerung und Personalentlastung durch Innovationen. Die Potenziale medizintechnischen Fortschritts sind Teil der Lösungen. Um die Reformziele zu erreichen, muss aber mit einem umfassenden Fokus auf Qualität eine ausreichende Finanzierung freigesetzt werden“, so der BVMed.

Der BVMed definiert in seiner Stellungnahme sechs Bereiche, in denen „MedTech als Teil der Lösung“ stärker berücksichtigt werden muss:

1. Ergebnis- und Prozessqualität

• Prozess- und Ressourceneffizienz steigern
• Qualität durch Ergebnistransparenz fördern
• Finanzierung am Behandlungsergebnis ausrichten

2. Investive Vorhaltestrukturen

• Vorhaltevolumina bedarfsorientiert definieren
• Standortbezogene Vorhaltebudgets jährlich anpassen

3. Leistungsvolumina und Vorhaltebudgets

• Bedarfsnotwendige medizintechnische Vorhaltestrukturen verpflichtend finanzieren
• Strukturqualität komplexer Leistungsgruppen durch MedTech-Ausstattung definieren

4. Intersektorale Hilfsmittelversorgung

• Individuellen Hilfsmittelanspruch in sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen sicherstellen
• Kooperationsgebot mit ambulant tätigen „sonstigen Leistungserbringern“ festschreiben

5. Hygienemaßnahmen und ihre Compliance

• Hygienemaßnahmen in den Mindestvoraussetzungen der Leistungsgruppen ergänzen
• Hygiene zur Prävention nosokomialer Infektionen durch Qualitätsindikatoren evidenzbasiert definieren

6. Telemedizinische Versorgung

• Telemedizinische Strukturen zur Erfüllung von Qualitätsvoraussetzungen erlauben
• Ortsunabhängige Expertise zur Optimierung nutzen und Sektoren überwinden

BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll: „Medizintechnologien sorgen mit ihren innovativen Produkten und Lösungen für bessere Ergebnisqualität, Effizienzsteigerung und Personalentlastung. MedTech ist Teil der Lösung. Es geht #NurMitMedTech. Für müssen diese enormen Potenziale, die der medizintechnische Fortschritt bietet, um die Reformziele zu erreichen, mit einem umfassenden Fokus auf Qualität und ausreichende Finanzierung freigesetzen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed), Manfred Beeres, Leiter(in), Georgenstr. 25, 10117 Berlin, Telefon: 030 246255-0, Fax: 030 246255-99

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