Medizinische Versorgung von Flüchtlingen / Montgomery: Ärzte behandeln alle Menschen gleich
(Berlin) - "Für uns als Ärzte ist es bedeutungslos, woher ein Mensch kommt. Wir behandeln alle Menschen nach den gleichen Kriterien und wir wollen allen die gleiche Qualität zukommen lassen." Das erklärt Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, in Anbetracht der hohen Zahl von Flüchtlingen, die in Deutschland Schutz suchen. Montgomery kritisiert in einem Video-Statement insbesondere die Diskriminierung von Flüchtlingen per Gesetz. So erlaube das Asylbewerberleistungsgesetz nur die Behandlung akuter Erkrankungen, und auch dies nur nach behördlicher Genehmigung. "Damit werden wir Ärzte indirekt zu Sozialrichtern am Patienten, denn wir könnten diese Menschen besser behandeln."
Schon der 118. Deutsche Ärztetag hatte beklagt, "dass in der Regel medizinisch nicht oder nicht ausreichend geschultes Personal in den Sozial- und Ausländerbehörden den Gesundheitszustand der potenziell Leistungsberechtigten einschätzt." Dabei würden häufig gravierende gesundheitliche Probleme übersehen oder falsch bewertet. Nur medizinisch ausreichend geschultes Personal, vor allem Ärztinnen und Ärzte, könnten körperliche und seelische Krankheiten adäquat erkennen und angemessene Maßnahmen in die Wege leiten.
In diesem Zusammenhang verweist der Ärzte-Präsident auf entsprechende Regelungen in Hamburg und Bremen. Dort erhalten Flüchtlinge im Gegensatz zu anderen Bundesländern über eine Gesundheitskarte Zugang zur regulären gesundheitlichen Versorgung. "Das brauchen wir eigentlich bundesweit", so Montgomery. Er bekräftigt damit eine Forderung des 118. Deutschen Ärztetags. Der hatte sich dafür ausgesprochen, den Zugang zu Gesundheit und Bildung unabhängig von Aufenthaltsstatus und Alter zu gewährleisten. Eine Gesundheitskarte für alle Flüchtlinge beuge dramatischen Notfällen oder Fehleinschätzungen vor, vermeide überflüssige Bürokratie und spare dadurch Kosten.
Für "sehr problematisch" hält Montgomery Röntgenuntersuchungen zur Altersfeststellung von Flüchtlingen. Anders als Juristen glaubten, ließe sich das Alter mit medizinischen Methoden nicht genau feststellen. Außerdem stelle das Röntgen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Flüchtlinge dar.
Zum vollständigen Video-Statement: https://youtu.be/AdxwlbWfIaQ.
Die Beschlüsse des 118. Deutschen Ärztetags finden Sie unter http://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/118._DAET/118DAETBeschlussprotokoll20150515.pdf ab Seite 261.
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