Pressemitteilung | DGHO e.V. - Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie

Medizin und Industrie - Notwendigkeit der Zusammenarbeit und Gefahr der Einflussnahme

(Berlin) - Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. fordert für die Zusammenarbeit von Medizin und Industrie ein umfassendes Maß an Transparenz und klare Grenzen. Auf einer Pressekonferenz stellte Prof. Mathias Freund, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO, eine in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Niedergelassener Gynäkologischer Onkologen in Deutschland (BNGO) und dem Interessenverband zur Qualitätssicherung der Arbeit niedergelassener Uro-Onkologen in Deutschland e.V. (IQUO) formulierte umfassende Stellungnahme der Fachgesellschaft vor. Das Papier befasst sich insbesondere mit der Frage der ärztlichen Fortbildung, bei der die DGHO die fehlende öffentliche Finanzierung kritisiert.

In der Hämatologie und Medizinischen Onkologie sind Patienten von lebensbedrohlichen Krankheiten wie Krebs und Leukämie betroffen. Sie erwarten von ihrem Arzt, dass er sie nach dem neuesten Stand des medizinischen Wissens berät und behandelt. Aus gutem Grund besteht daher eine gesetzliche und durch den Gemeinsamen Bundesausschuss verankerte Fortbildungspflicht der Ärzte.

Ärztliche Fortbildung - Finanzierungskonzept fehlt
"Trotz gesetzlicher Fortbildungspflicht fehlt ein Konzept zur Finanzierung völlig", kritisiert Prof. Mathias Freund. Weder die Finanzierung der Krankenhäuser über die DRG noch die Vergütungen für die niedergelassenen Ärzte enthalten einen Anteil für Fortbildung und Personalentwicklung. Die Folge: In den meisten Krankenhäusern gibt es keine oder nur minimale Mittel für die Fortbildung im Budget. Die DGHO fordert eine öffentliche Finanzierung und tritt bei ihrer Realisierung für eine angemessene Beteiligung der Ärzte ein.

Pharmasponsoring: politisch gewollt und Grundlage für potenzielle Interessenkonflikte
Derzeit werden 60 bis 70 Prozent der in Deutschland durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen von Pharmaunternehmen zumindest in Teilen mitfinanziert. "Objektiv ist Pharmasponsoring politisch gewollt - nur will das keiner offen sagen", so Freund.

Man muss aber auch anerkennen, dass die pharmazeutische Industrie, die Diagnostikindustrie und die Hersteller medizinisch-technischer Geräte untrennbar mit dem medizinischen Fortschritt verbunden sind. Insofern ist eine Kooperation von Krebsmedizinern und Pharmaunternehmen sinnvoll und auch unvermeidlich. "Vor dem Hintergrund der völlig fehlenden Finanzierung für Personalentwicklung und Fortbildung sieht die DGHO keine Möglichkeit, eine Unterstützung der Industrie für die Teilnahme an qualitativ hochwertigen wissenschaftlichen Kongressen und Fortbildungsveranstaltungen abzulehnen", erläutert Freund. "Schwarz-Weiß-Lösungen wie beispielsweise im Berufsrecht der Ärztekammer Niedersachsen mögen ehrenhaft sein, sind aber kein allgemein hilfreiches Patentrezept", so Freund weiter.

Kooperation mit der Industrie bedarf Transparenz und klarer Grenzen
Es bleibt allerdings ein im Grundsatz nicht auflösbarer Interessenkonflikt zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und den Notwendigkeiten der bestmöglichen Versorgung von Krebspatienten. "Deshalb brauchen wir klare Regeln. Dabei hat Transparenz höchste Priorität", betont Freund. "Mit unseren Forderungen und den von uns geschaffenen Regeln wollen wir die Balance zwischen der notwendigen Kooperation und der persönlichen sowie institutionellen Unabhängigkeit gewährleisten."

So müssen aus Sicht der Fachgesellschaft für die Annahme einer Unterstützung zur Teilnahme an einer Fortbildung für Ärzte folgende Voraussetzungen gegeben sein:

- Gesicherte Qualität der Fortbildungsmaßnahme, beispielsweise durch die Zertifizierung von Ärztekammern

- Angemessenheit der Reise- und Unterbringungskosten, basierend auf dem Bundesreisekostengesetz, das hier klare Regeln vorsieht

- Beachtung der Prinzipien von Dokumentation, Transparenz, Trennung von Umsatzgeschäften und Beschaffung sowie Einholen einer Dienstherrengenehmigung im Falle angestellter Ärzte und Beamter

Dr. Götz Geiges, Vorsitzender des IQUO, und Dr. Hans-Joachim Hindenburg, Vorsitzender des BNGO, sprachen sich für eine patientenzentrierte und -orientierte Versorgung in kalkulierbarem und verlässlichem Umfeld aus. "IQUO und BNGO fordern, dass sich alle Anstrengungen und Entscheidungen in einer Qualitätsverbesserung für den Patienten widerspiegeln müssen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Fort- und Weiterbildung unter transparenten Bedingungen. Wir sehen die vorgestellten Gedanken als Anstoß für Entscheidungsprozesse. Entscheidungen gewinnen durch verschiedene Beiträge und Vielfalt. Sie dürfen nicht um jeden Preis vorformatiert sein, weil sie dadurch an Qualität verlieren."

Vorträge von Ärzten: Unabhängigkeit in der Bewertung
Bei der Entwicklung neuer Produkte arbeiten Ärzte und Industrieunternehmen unvermeidlich zusammen. Diese Ärzte sind aufgrund ihrer unmittelbaren Erfahrungen und des im Entwicklungsprozess entstandenen Wissens besonders qualifiziert, die Ergebnisse von Entwicklungsarbeiten zu neuen Medikamenten, Untersuchungsverfahren oder Geräten vorzustellen und zu bewerten.

Mit Blick auf die Zusammenarbeit und Honorierung damit zusammenhängender Leistungen müssen laut DGHO folgende Punkte beachtet werden:

- Dokumentation: Die Zusammenarbeit/Honorierung hat auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags zu erfolgen.

- Transparenz: Entsprechend den Richtlinien der DGHO sind die potenziellen Interessenkonflikte umfassend offenzulegen.

- Trennungsprinzip: Ein Zusammenhang zwischen Honorierung und Beschaffungsvorhaben/Verschreibungen ist ausgeschlossen.

- Äquivalenzprinzip: Die Honorierung muss dem Aufwand/der Leistung angemessen sein.

- Dienstherrengenehmigung bzw. Nebentätigkeitsgenehmigung

Darüber hinaus ist nach Ansicht der Fachgesellschaft die Unabhängigkeit der Darstellung zum Beispiel in Vorträgen sicherzustellen:

- Werden Daten durch ein Unternehmen zur Verfügung gestellt, muss dies entsprechend gekennzeichnet werden.

- Die unveränderte Übernahme von wertenden Aussagen beispielsweise mit Blick auf die Wirksamkeit oder den Nutzen von neuen Medikamenten ist unzulässig. Eine eigene kritische Prüfung ist vorzunehmen.

Weitere Einzelheiten zum Thema Fortbildung und zu allgemeinen Fragen der Zusammenarbeit und Abgrenzung von Medizin und Industrie finden sich umfassend im 3. Band der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO) Pressestelle Alexanderplatz 1, 10178 Berlin Telefon: (030) 27876089-0, Fax: (030) 27876089-18

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