Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Medienverbände fordern mehr Engagement des Bundes bei Künstlersozialversicherung

(Berlin) - Die Medienverbände haben die Bundesregierung aufgefordert, den Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung wieder zu erhöhen. Die soziale Lage von Künstlern und Publizisten sei "kein dauerhafter Quell der Haushaltssanierung" heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) von Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und Tarifverband Privater Rundfunk (TPR). Ende vergangenen Jahres hatte der Bund den Zuschuss abgesenkt. Dadurch sei eine Finanzierungslücke entstanden, kritisieren die Verbände. Die Reduzierung der Bundesmittel erwiese sich damit als "unzulässige Sondersteuer zu Lasten der Vermarkter". Den Rückzug des Bundes kritisierten die Verbände als Eingriff in das ausgewogene System der KSVG-Finanzierung, die zur einen Hälfte durch Beiträge der Versicherten, zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und den Zuschuss des Bundes aufgebracht werde. Der Beitrag der Verwerter entspringe ebenso dem Solidaritätsprinzip wie der Bundeszuschuss. Mit der Senkung des Zuschusses habe der Bund sich aus diesem Solidarpakt verabschiedet und die Last den Verwertern aufgebürdet.

Die Verbände wiesen darauf hin, dass die Zahl der freiberuflichen Künstler und Publizisten, die über das KSVG versichert sind, mit der Entwicklung neuer Medienunternehmen stark angewachsen sei. Damit sei auch der Gesamtsozialversicherungsbeitrag, den die Kasse aufzubringen hat, gestiegen.

Entgegen den im Referentenentwurf dargestellten Vorstellungen, bei der Künstlersozialversicherung künftig einheitliche Beitragssätze festzuschreiben, haben die Medienverbände ihre Forderung nach einem differenzierten Abgabesatz bekräftigt. Das Argument, mit dem Einheitssatz sollte Abgrenzungsschwierigkeiten vorgebeugt werden, sei nicht stichhaltig. Seit Bestehen der Versicherung habe es nur einen einzigen Streitfall um ein Zuordnungsproblem gegeben. Dabei habe das Gericht entscheiden müssen, ob ein Pressefotograf zum Bereich Wort oder zum Bereich darstellende Kunst gehörte. Vor diesem Hintergrund müsse die Differenzierung nach einzelnen Bereichen auch in Zukunft gesichert bleiben.

Die komplette Stellungnahme der Medienverbände ist auf der Homepage des BDZV (www.bdzv.de) im Nachrichtenticker abzurufen.

Gemeinsame Presseerklärung von:

Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT)
Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR)
Tarifverband Privater Rundfunk (TPR)

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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