Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Medienrechtler: Rechtswidrige Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet

(Düsseldorf) - Die Ausweitung der Online-Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten und deren Bestrebungen, das Internet zu einer eigenen Programmsäule auszubauen verstoßen gegen geltendes Recht. Zu diesem Schluss kommt der Leipziger Staats- und Medienrechtler Professor Dr. Christoph Degenhart in einem Rechtsgutachten, dass der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Zeitungsverleger Verband Nordrhein-Westfalen (ZVNRW) am 27. März in Düsseldorf präsentiert haben. Damit sei auch das Vorhaben des Westdeutschen Rundfunks, ein Internet-Portal für Nordrhein-Westfalen einzurichten mit dem Rundfunkrecht und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar, so Degenhart. Internet-Dienste gehörten nicht zum Aufgabenbereich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter. Degenhart machte deutlich, dass lediglich die Eins-zu-Eins-Übertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen im Internet sowie die programmbegleitende Information im Netz zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehöre. Jede weitere Betätigung stünde im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Der Vize-Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, Dr. Richard Rebmann, forderte die Sender auf, ihre Online-Angebote zurückzufahren und sich von allen Expansionsplänen zu verabschieden. Außerdem müsse jede Art von Werbung, Sponsoring und E-Commerce von den öffentlich-rechtlichen Internetseiten verbannt werden. Rebmann kritisierte auch die jüngst geschlossene Kooperation zwischen dem ZDF und T-Online. Hier stelle sich die Frage, ob es sich nicht um ein rechtswidriges Sponsoring durch den größten deutschen Internet-Provider handele. Außerdem sei es fragwürdig, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender einem Großunternehmen wie T-Online am Markt eine privilegierte Position verschaffe.

Gegen eine "ungehemmte Nutzung" des Internets durch den WDR als dritte Säule neben Hörfunk und Fernsehen wandte sich der Vorsitzende des ZVNRW, Bernhard Boll. "Mit dem Aufbau einer weitgehend programmunabhängigen Internetplattform überschreitet der WDR die verfassungsrechtlichen Grenzen des ihm auferlegten klassischen Programmauftrags als Rundfunkveranstalter. Auch ein Internet-Portal für Nordrhein-Westfalen ist durch das WDR-Gesetz nicht abgedeckt", so Boll.

Diese Aktivitäten führten nur zu einer erneuten Verteuerung der Rundfunkgebühr und seien dem Rundfunkteilnehmer nicht mehr vermittelbar. Boll sprach sich auch gegen eine künftige Werbefinanzierung öffentlich-rechtlicher Internetauftritte aus und verwies auf den geltenden Rundfunkstaatsvertrag. "Weder das Internet noch seine Nutzer brauchen den WDR als Orientierungshilfe und Vielfaltsreserve", so Boll weiter. Der Verbandsvorsitzende forderte den nordrhein-westfälischen Mediengesetzgeber auf, darauf zu achten, dass der Medienstandort NRW durch die Internet-Ambitionen des WDR keinen Schaden nimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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