Pressemitteilung | Deutscher Journalisten-Verband e.V. (DJV) - Bundesgeschäftsstelle

Medienabgabe ist kein Ersatz für die Rundfunkgebühr

(Berlin) - „Der FDP-Vorschlag einer so genannten Medienabgabe gehört nicht auf die Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz.“ Mit diesen Worten wies DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken vor Beginn der Ministerpräsidentenkonferenz die von der FDP ins Gespräch gebrachte Abgabe zurück. Nur eine angemessen hohe Rundfunkgebühr könne den Qualitätsjournalismus in den öffentlich-rechtlichen Sendern garantieren. „Die Medienabgabe würde den finanziellen Ruin von ARD und ZDF bedeuten.“

Die FDP hatte vorgeschlagen, anstelle der Rundfunkgebühr eine Medienabgabe in Höhe von acht bis zehn Euro pro Kopf der Bevölkerung einzuführen, die von den Finanzämtern erhoben wird. Die FDP-Idee hat für Konken gleich mehrere Schwachpunkte: „Damit lässt sich weder der Finanzbedarf der Sender decken“, so Konken, „noch würde so die verfassungsrechtlich garantierte Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleistet.“ Es bestehe zudem die Gefahr, dass die EU in der Rundfunkfinanzierung durch die Finanzämter eine unerlaubte Subvention sehe. Konken nannte die Idee der Liberalen einen „unausgegorenen Vorstoß, um durch die Hintertür in die Ministerpräsidentenkonferenz zu gelangen“.

Der DJV-Vorsitzende appellierte in diesem Zusammenhang an die Länderchefs, ihre Gebührenentscheidung noch einmal zu überdenken. „86 Cent sind zu wenig für ein informatives und qualitativ hochwertiges Vollprogramm.“ Auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssten die Ministerpräsidenten zu ihrer Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen, mahnte Konken. Es sei völlig unverständlich, dass die Länderchefs nicht der Empfehlung der KEF gefolgt seien, die Rundfunkgebühr auf 1,09 Euro anzuheben. „Der Gang vor das Bundesverfassungsgericht scheint unvermeidlich zu sein.“

Quelle und Kontaktadresse:
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