#MEArbeitgeber: Gesamtmetall Thema: Befristung
(Berlin) - das Bundesarbeitsministerium will in Kürze, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Gesetzesentwurf vorlegen, um - so wörtlich - den "Missbrauch bei den Befristungen" abzustellen. Dazu sollen in Zukunft in allen Betrieben mit über 75 Beschäftigten nur noch 2,5 Prozent der Belegschaften sachgrundlos befristet beschäftigt werden dürfen, zudem sollen Dauer und Wiederholbarkeit eingeschränkt werden. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat zu den bislang bekannten Eckpunkten des Gesetzes Gutachten erstellen lassen - je eines zu den rechtspolitischen Fragen, zur Verfassungsmäßigkeit und zu den personalwirtschaftlichen Aspekten.
Wir fordern die Große Koalition auf, die sachgrundlose Befristung nicht einzuschränken. "Dieses Gesetzgebungsvorhaben ist insgesamt falsch, fehlerhaft und sollte unbedingt unterlassen werden", erklärte Gesamtmetall-Präsident Dr. Rainer Dulger. Denn wenn es überhaupt ein Problem bei Befristungen gibt, dann im öffentlichen Dienst. In der öffentlichen Wissenschaft ist fast jeder zweite Mitarbeiter befristet (43,6 Prozent), im gesamten öffentlichen Dienst fast jeder zehnte Mitarbeiter (9,5 Prozent). In der Metall- und Elektro-Industrie liegt der Anteil an Befristungen gerade einmal bei vier Prozent.
Die Gutachten weisen zudem nach, dass Missbrauch bislang ausschließlich bei Befristungen mit Sachgrund festgestellt wurde - und das ebenfalls im öffentlichen Dienst. Die vorgesehenen Regelungen sind zudem auch noch verfassungsrechtlich problematisch.
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