Pressemitteilung | Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte e.V. (VLK) - Hauptgeschäftsstelle Düsseldorf

MDK Reformgesetz: Kein Einknicken des Gesetzgebers gegenüber der Kassenlobby

(Düsseldorf) - Der aktuell bekannt gewordene Änderungsantrag der Koalitionsfraktion zum MDK Reformgesetz konterkariert die ursprüngliche Intention des MDK Reformgesetzes. Aus einem Gesetz, das die Krankenhäuser vor unberechtigten und überzogenen Rechnungskürzungen der Krankenkassen schützen sollte, droht nun ein unfaires Rechnungskürzungsgesetz zu Lasten der Krankenhäuser zu werden, so Priv. Doz. Dr. med. Michael A. Weber, Präsident des VLK e.V.

Mit der Anhebung der Prüfquote von 10 auf 12,5%, generellen Strafzahlungen und einem Aufweichen des Verrechnungsverbotes bleibt es beim Prinzip Rechnungskürzung der Krankenkassen mit dem Ziel ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Krankenhäusern auch in Zukunft nicht vollständig nachzukommen. Beträge von bis zu 3 Milliarden EUR, die die Kassen über die sogenannte "Retaxquote" einsparen, sind natürlich beitragsrelevant und so war mit heftigem Widerstand aus dem Kassenlager zu rechnen. Aber Ziel des Gesetzes war es, diese völlig ausufernden Rechnungskürzungen zu beenden und das muss es auch bleiben. Falschabrechnung ist ein vager, wenig präziser Begriff, denn medizinische Einschätzungen und eine Beurteilung der Verweildauer bieten breiten Interpretationsspielraum.

Die aus ärztlicher Sicht medizinisch erforderliche Versorgung des Patienten muss das Maß aller Dinge bleiben, nicht das Einsparinteresse der Krankenkassen. Zudem haben Rechnungskürzungen keinen Sanktionscharakter bzw. sind keine Strafsache und können damit auch keine Strafzahlungen nach sich ziehen. Erst recht keine Mindeststrafe von 300 EUR pro Kürzung. Dies gleicht einer Gelddruckmaschine. Jede Kürzung über 1 EUR würde eine Rendite von 299 EUR auslösen. Die Krankenkassen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie mit dem Instrument der Rechnungskürzung nicht verantwortungsvoll umgehen können. Ihnen jetzt per Gesetz die Möglichkeit einzuräumen, dieses Instrument noch exzessiver nutzen zu können ist der falsche Weg.

Auch der Mythos der hohen Quote der Fehlabrechnungen ist längst widerlegt. Mit diesem Einknicken werden die Kliniken - und damit zwangsläufig die Versorgung der Patienten - wieder entscheidend geschwächt, während wir mit unübersehbaren Problemen z.B. beim Fachkräftemangel kämpfen. Der VLK appelliert daher eindringlich an die Koalitionsfraktion, bei der ursprünglichen Zielsetzung und Formulierung des Gesetzes zu bleiben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e.V. Pressestelle Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 454990, Fax: (0211) 451834

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