MDK-Reform stärkt die ärztliche Freiberuflichkeit
(Wiesbaden) - Der Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) unterstützt die umfangreiche Reform des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Die überfällige Neuordnung stärkt vor allem die ärztliche Unabhängigkeit gegenüber den wirtschaftlichen Interessen der Krankenkassen.
Die Delegiertenversammlung des BDI hat bereits im letzten Jahr die Neuordnung der Trägerschaft des MDK gefordert. Bislang treten die bundesweit 16 medizinischen Dienste in unterschiedlichen Rechtsformen auf. Die Verwaltungsräte als maßgebliche Entscheidungsgremien werden von Kassenvertretern dominiert.
"Die beim MDK angestellten Fachärztinnen und Fachärzte gehören dem freien Beruf des Arztes an. Damit sind sie in erster Linie dem Patienten verpflichtet. Um dies sicherzustellen, darf der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Entscheidung der angestellten Ärztinnen und Ärzte ausüben", sagt BDI-Präsident Prof. Hans Martin Hoffmeister.
Mit dem MDK-Reformgesetz vereinheitlicht das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Rechtsform der medizinischen Dienste. Alle existierende MDKen sollen zu Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt und die Verwaltungsräte dem Einfluss der Krankenkassen entzogen werden. "Das stärkt in erster Linie die Unabhängigkeit der im MDK angestellten Ärztinnen und Ärzte, sodass Prüfungen frei von wirtschaftlichen Vorgaben durchgeführt werden können", bewertet Prof. Hoffmeister die Gesetzesinitiative positiv.
Zudem werden Regelungen für die Abrechnungsprüfung in den Krankenhäusern eingeführt, um Anreize für eine korrekte Abrechnung zu verbessern. Die zukünftige Prüfquote soll sich nach der Abrechnungsqualität der Kliniken richten. Je weniger strittig eine Klinik in der Vergangenheit abgerechnet hat, desto geringer ist die Prüfquote. "Wir hoffen, dass damit der Verwaltungsaufwand in den Kliniken erheblich reduziert wird. Die gewonnene Zeit muss wieder für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen", so Prof. Hoffmeister.
Von besonderer Bedeutung ist die Vorgabe, dass die Krankenkassen Regressforderungen nicht mehr mit der Krankenhausvergütung verrechnen können. Bislang mussten Krankenhäuser bei strittigen MDK-Entscheidungen wegen übertriebener Verfahrensdauern längerfristig auf bereits erwirtschaftete Einnahmen verzichten. Mit solchem Vorgehen haben die Krankenkassen die Krankenhäuser bisher massiv unter finanziellen Druck gesetzt.
Ungeklärt ist jedoch noch, wie die Zahl der strittigen Fragen im Graubereich der Abrechnung wesentlich reduziert werden soll. Statt wechselseitiger Vorhaltungen über nicht korrekte Rechnungen, bzw. tendenzielle Prüfungen, braucht es deshalb eindeutige Verfahrensvorgaben und Definitionen, die die Abrechnung und Prüfung nachvollziehbarer, transparenter und damit konfliktfreier machen. Der BDI hält eine zeitnahe Folgeevaluierung für notwendig, um etwaige bürokratische Probleme und negative Folgen der Vorgaben nachzubessern.
Unstreitig aber führt aber die Neuregelung zu einer neutralen Positionierung des Medizinischen Dienstes mit geringerer Abhängigkeit von den Krankenkassen und ist daher im Sinne der Patienten zu begrüßen.
Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI)
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