MB erzielt Tarifeinigung mit Helios Kliniken
(Berlin) - Der Marburger Bund und die Helios Kliniken GmbH haben sich in der dritten Runde ihrer Verhandlungen in Berlin auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 5.400 Ärztinnen und Ärzte der 34 Akutkliniken geeinigt, die zum Geltungsbereich des Helios-Konzerntarifvertrags für Ärzte gehören.
Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte erhöhen sich in zwei Schritten um insgesamt 5 Prozent: Rückwirkend zum 1. Januar 2019 steigen die Ärztegehälter linear um 2,5 Prozent, ab 1. Januar 2020 kommt eine weitere Erhöhung um ebenfalls 2,5 Prozent hinzu. Außerdem verständigten sich die Tarifparteien auf Steigerungen der Stundenentgelte für Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienste sowie Sonntags-, Vorfeiertags- und Feiertagsarbeit.
Sowohl die Bereitschaftsdienstentgelte als auch die übrigen Stundenentgelte werden zum 1. Juli 2019 um 2,5 Prozent und zum 1. Januar 2020 um weitere 2,5 Prozent erhöht. Darüber hinaus vereinbarten die Tarifvertragsparteien neue Entgeltperspektiven für Oberärztinnen und Oberärzte. In der Entgeltgruppe III werden zwei neue Stufen (ab dem 5. Jahr und ab dem 7. Jahr) eingeführt, die jeweils 300 Euro beziehungsweise 600 Euro über dem bisherigen höchsten Wert liegen.
Mit einem umfänglichen Regelungskatalog stellt der Marburger Bund zudem sicher, dass sich die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte auch zukünftig nach dem arztspezifischen Tarifvertrag richten. "Wir haben mit der gefundenen Regelung einen weiteren Meilenstein erreicht, die tariflichen Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte flächendeckend, bundesweit und bei allen Krankenhausträgern vor einer Verdrängung zu schützen", so Christian Twardy, Verhandlungsführer des Marburger Bundes. "Zwar schafft das überflüssige Tarifeinheitsgesetz zusätzlichen Verhandlungsaufwand", so Twardy weiter, "es wird uns aber weder bei Helios, noch in anderen Bereichen davon abhalten können, die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte weiter zu verbessern." Die Tarifeinigung der Verhandlungskommissionen steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgremien des Marburger Bundes.
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