Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Mautbefreiung für Servicefahrzeuge / Bundesrat greift BDE-Anregung auf

(Köln) - Während Bundesregierung und Bundestag die Anregung des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) zur Lkw-Maut auf Autobahnen unberücksichtigt ließen, ging der Bundesrat in seinem Beschluss auf den Wunsch der privaten Entsorgungsbranche ein. Künftig sollen demnach sämtliche „ausschließlich für den Straßenunterhalts- und Straßenbetriebsdienst genutzten Fahrzeuge“ von der Maut befreit bleiben. Zunächst muss das „Maut-Gesetz“ jedoch noch in den Vermittlungsausschuss.

Der Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig (SPD) sah die Mautbefreiung bislang nur für Servicefahrzeuge „von Gebietskörperschaften“ vor. Dagegen wandte sich der BDE mit Entschiedenheit, weil man eine Benachteiligung jener Unternehmen erkannte, die im kommunalen Auftrag auf und an den Autobahnen tätig werden. Da zudem immer häufiger private Unternehmen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben eingesetzt werden, hätte sich ein Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Privatbranche ergeben.

Die gegenüber dem Minister vorgetragenen Beschwerden blieben allerdings erfolglos. Die kritisierte Passage blieb im Gesetzentwurf unverändert, als der Bundestag das Gesetz am 12. Dezember 2001 beschloss. Der Bundesrat hingegen nahm während seiner Sitzung am 1. Februar 2002 einen Änderungsantrag an, der eine Streichung der Worte „von Gebietskörperschaften“ beinhaltete. Damit wäre eine Gleichbehandlung von kommunalen und privaten Straßendienstwagen erzielt worden.

In gleichlautenden Schreiben an sämtliche Verkehrs- und Wirtschaftsminister der Länder hatte der BDE auf das Problem hingewiesen und dabei Gehör gefunden. Da der Bundesrat das Gesetz in seiner jetzigen Form abgelehnt hat, muss das Paket mit den Bundesratsänderungen jetzt im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch einmal diskutiert werden. Seitens des BDE hofft man im Interesse der überwiegend mittelständischen Mitgliedsfirmen, dass die Textänderung letztlich übernommen wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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