Maut-Kompensation: Spediteure diskutieren Lösungsvorschläge mit Bundesverkehrsminister
(Bonn/Berlin) - Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe hält Harmonisierung für einen untrennbaren Eckpunkt der Mauteinführung. Das erklärte er gegenüber dem Präsidenten des Bundesverbandes Spedition und Logistik (BSL), Manfred F. Boes, und BSL-Hauptgeschäftsführer Heiner Rogge bei einem Grundsatzgespräch am 5. März 2003 in Berlin. Gleichzeitig versicherte der SPD-Politiker den Branchenvertretern, dass er sich direkt eingebunden sehe in die wirtschaftliche Verantwortlichkeit für das deutsche Güterverkehrsgewerbe.
Der Speditionsverband machte unter anderem deutlich, dass die deutschen Speditions- und Logistikunternehmen eine entfernungsabhängige Lkw-Maut auf Autobahnen nicht grundsätzlich ablehnten. Allerdings sei die in der Mautverordnung vorgeschlagene Abgabenhöhe von durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer, verbunden mit der zugesagten Kompensation von 300 Millionen Euro jährlich, entschieden zu hoch. Die mit 3,4 Milliarden Euro bezifferten Einnahmen aus der Maut lägen deutlich über den jährlichen Ausgaben für die Bundesfernstraßen. Deshalb müssten, so BSL-Präsident Boes, entweder die Mautsätze entsprechend gesenkt oder aber im Zuge der Kompensation das heute bereits bestehende Harmonisierungsdefizit gegenüber den west-europäischen Hauptkonkurrenzländern in Höhe von mindestens 600 Millionen Euro ausgeglichen werden.
Verbessert werden muss nach Auffassung der Spediteure auch die Zweckbindung der Mauteinnahmen. Bislang sei nicht sichergestellt, dass die eingenommenen Gelder zusätzlich in Verkehrsinvestitionen fließen. So könne die Maut letztendlich zu einem Nullsummenspiel werden. Damit sei auch für die Betriebsabläufe in der Spedition nichts gewonnen. Mittel- bis langfristig könnten die Unternehmen zumindest teilweise dadurch entlastet werden, dass die zusätzlichen Mittel vorrangig in ein Engpassbeseitigungsprogramm für die hoch belasteten Bundesautobahnen investiert würden. Denn jede Stunde Stau, betonte Boes, koste circa 50 Euro und belaste das Betriebsergebnis.
Darüber hinaus fordern die Spediteure eine zeitnahe Rückerstattung der Mineralölsteuer. Diese kommt nicht nur dem Gewerbe zugute, sondern neben dem Werkverkehr (Anteil an der Transportleistung 28 Prozent) auch ausländischen Mitanbietern. Auch die von Experten auf 100 Millionen Euro geschätzten Kosten für das Erstattungsverfahren hält das Gewerbe für zu aufwändig.
Zur Vereinfachung des Verfahrens schlägt der Verband vor, die Mautermäßigung an die Mineralölsteuerzahlung zu knüpfen, aber trotzdem netto zu berechnen. Basis dafür sollte die im vorangegangenen Jahr gezahlte Mineralölsteuer und die im ersten Jahr geschätzte Mautkilometerleistung sein. Ergibt sich aus dieser Bewertung ein Erstattungsrecht, wird der Ermäßigungsbetrag von 1,3 Cent je Mautkilometer direkt vom Mautsatz abgezogen, die Maut also netto berechnet. Am Jahresende müssen die Angaben für die Mineralölsteuerzahlung und die Mauterstattung dann geprüft und als Basis das Folgejahr festgelegt werden. So gibt es keinen Zeitverzug und der Verwaltungsaufwand bleibt gering. Sollte dieses Verfahren nicht umzusetzen sein, wäre in jedem Fall sicherzustellen,
- dass die Tankbelege monatlich eingereicht und bearbeitet werden können, um den Verwaltungsaufwand zu entzerren und damit den zeitlichen Verzug zu minimieren,
- dass die Regelungen zum Nachweis der Mineralölsteuerzahlung und zur Zuordnung der Fahrzeuge praktikabel und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Insbesondere muss das Nachweisverfahren Betriebstankstellen mit Eigen- und Fremdbetankung berücksichtigen.
Die emissionsabhängige Spreizung der Mautsätze sollte korrigiert werden. Sie ist nach Auffassung des BSL überzogen und führt selbst für Halter modernster Fahrzeuge zu stark steigenden Mautkosten. Auf jeden Fall sollten die jeweils neuesten schadstoffarmen Fahrzeuge auch nach 2006 und 2009 finanziell begünstigt bleiben.
Den Unternehmen sollte zur Bezahlung ihrer Mautgebühren ein Zahlungsziel von mindestens 30 Tagen gewährt werden. Selbst dies, befürchtet man im Speditionsgewerbe, reiche in der Regel noch nicht, um den Zeitraum zwischen der sofortigen Fälligkeit der Maut und der oft erst viel späteren Zahlung durch den Auftraggeber zu überbrücken.
Quelle und Kontaktadresse:
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