Pressemitteilung |

Maßnahmen zur Verhinderung des Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche

(Bonn) - Fachleute aus Bund und Ländern berieten am 26. Februar 2001 über den aktuellen Stand der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien und analysierten weitere Schutzmaßnahmen für ein Übergreifen der Seuche auf Deutschland. Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast hatte zu dieser Krisenstabssitzung einberufen. Sie warnte vor dem Einschleppen der Krankheit über verseuchte Fleisch- und Speiseabfälle und forderte die Bundesländer auf, vorsorglich Maßnahmen für den Fall eines Ausbruchs der Seuche in Deutschland zu erarbeiten.

In mehrere Bundesländer waren Tiere aus Großbritannien importiert worden. Bei Untersuchungen und Quarantäne-Maßnahmen wurde bislang kein Fall der hochinfektiösen Seuche festgestellt. Für mehrere hundert deutsche Betriebe wurden besondere Schutzmaßnahmen verhängt. Der Bundesverband praktischer Tierärzte hatte vor einem drohenden «Super-GAU» durch die Maul- und Klauenseuche gewarnt.

Nach Angaben der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen liegt der jüngste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Deutschland zwölf Jahre zurück. Während sich vom asiatischen Teil der Türkei über den Mittleren Osten und große Teile Afrikas, Indien und Ostasien bis nach Südamerika ein regelrechter Seuchengürtel um die Erde ziehe, sei die Lage in Westeuropa insgesamt entspannt. Die Maul- und Klauenseuche bedeute jedoch eine ständige Bedrohung, warnten die Tierseuchen-Experten.

Die EU-Kommission in Brüssel hatte am 21. Februar 2001 nach Bekanntwerden der Krankheitsfälle in Großbritannien als Schutzmaßnahme ein umfassendes Ausfuhrverbot beschlossen. So wurde der Export von lebenden Tieren, Frischfleisch und Fleischprodukten sowie Milch und Milchprodukten und von weiteren tierischen Erzeugnissen in andere Staaten der Europäischen Union mit sofortiger Wirkung vorerst bis zum 1. März 2001 untersagt. Über eine - sehr wahrscheinliche - Verlängerung des Embargos berät am 27. Februar 2001 der Ständige EU-Veterinärausschusses.

In der Krisensitzung haben sich Bund und Länder am Montag, den 26. Februar auf ein Sechs-Punkte-Programm zum Schutz vor der Maul- und Klauenseuche verständigt. Das in Bonn vorgestellte Konzept sieht vor:

1. Weitere Kontrolle und Beobachtung aller Tiere, die in den vergangenen vier Wochen aus Großbritannien eingeführt wurden.

2. Außerdem werden die möglichen Transportwege von Tieren und Fleischprodukten auch über Drittländer aus den vergangenen acht Wochen rekonstruiert. Tiere aus befallenen britischen Beständen werden vorsorglich getötet, wie das in Nordrhein-Westfalen schon geschehen ist.

3. Die Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere führt umfangreiche Stichproben unter Schafen auf Maul- und Klauenseuche durch.

4. Ab Mittwoch, dem 28. Februar werden bundesweit alle Viehmärkte und Sammelstellen für sieben Tage geschlossen. Außerdem werden Tiertransporte stärker kontrolliert. Bei Vorliegen eines Verdachts können Tiertransporte auch verboten werden.

5. Für den Fall eines Ausbruchs der Seuche wurde ein Notimpfprogramm vorbereitet. Bis zur Tötung der betroffenen Bestände soll damit ein weiteres Ausbreiten der Krankheit vermieden werden.

Weil vermutet wird, dass die Seuche in Großbritannien ihren Ursprung durch die Verfütterung von Speiseresten genommen hat, soll es auch in Deutschland verstärkte Kontrollen gegen diesen möglichen Infektionsherd geben. Die schleswig-holsteinische Landesregierung will sich dafür einsetzen, dass EU-weit keine Speisereste mehr an Tiere verfüttert werden dürfen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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