Masernschutzgesetz kann zu Kündigungen in Arztpraxen führen
(Berlin) - Dieses Wochenende tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Ab dem 1. März herrscht de facto eine Impfpflicht in deutschen Arztpraxen, Schulen und Kitas. Wer ab März neue Mitarbeiter in der Praxis einstellt, muss zum Beispiel auch deren Impfstatus prüfen. Und das bestehende Praxisteam hat etwa ein Jahr Zeit, fehlende Impfungen nachzuholen. Impfverweigerer müssen den Behörden gemeldet werden. Kündigungen drohen.
Für Praxisärzte und MFA wirft das Gesetz viele Fragen auf. Antworten finden sie ab sofort in der neu erschienen Praxisinfo "Masernschutzgesetz" des Virchowbundes. Der Verband der niedergelassenen Ärzte (Virchowbund) hat darin nicht nur die wichtigsten Änderungen für Arztpraxen gesammelt, sondern beantwortet auch praxisrelevante Fragen, wie zum Beispiel:
- Welche Pflichten haben Praxisärzte ab dem 1. März?
- Wann müssen ungeimpfte MFA gekündigt werden?
- Gibt es Ausnahmen von der Impfpflicht?
- Was dürfen Ärzte im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz abrechnen?
Die Praxisinfo ist Teil der Rechtsberatung für Mitglieder des Virchowbundes. Interessierte finden mehr Informationen unter www.virchowbund.de/masern.
Quelle und Kontaktadresse:
NAV-Virchow-Bund Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
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