Markteinführung von B7 kann sofort beginnen
(Berlin) - Mit Veröffentlichung der geänderten 10. Verordnung zur Kennzeichnung der Qualität von Kraftstoffen (10. BImSchV) kann die deutschlandweite Markteinführung von Dieselkraftstoff mit einem Biodieselanteil von maximal 7 Vol. Prozent beginnen. Erkennbar ist die neue Dieselkraftstoffqualität durch die Auszeichnung an der Zapfsäule: DIN 51628.
Die UFOP begrüßt, dass nunmehr die ordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, den Absatz von Biodiesel durch die Beimischung zu Dieselkraftstoff von 5 auf 7 Vol. Prozent zu erhöhen. Das Absatzpotenzial für Biodiesel für den Zumischmarkt erhöht sich damit nach Schätzungen der UFOP von ca. 1,5 auf 2,1 Mio. Tonnen. Angesichts der zunehmend öffentlich geführten Diskussion über die nachhaltige Produktion von Rohstoffen für die Biokraftstoffverwendung geht die UFOP davon aus, dass die Mineralölgesellschaften ausschließlich Rapsölmethylester nachfragen werden. Raps aus heimischem bzw. europäischem Anbau erfüllt die Anforderungen an eine nachhaltige Rohstoffproduktion. Biodiesel aus Raps erfüllt darüber hinaus aufgrund seiner naturgegebenen Fettsäurestruktur hervorragend die Anforderungen zur Sicherstellung der Winterqualität.
Die Markteinführung von B7 - so die Erwartung der UFOP - wird damit auch die zurzeit gedämpfte Nachfrage nach Rapsöl beleben.
Die UFOP fordert vor diesem Hintergrund, dass baldmöglichst die sich in der Überarbeitung befindliche europäische Norm für Dieselkraftstoff verabschiedet wird, sodass sich flächendeckend in der Europäischen Union die Markteinführung von B7 durchsetzt. Insofern steht schon heute fest, dass die Kennzeichnung gemäß DIN 51628 eine Übergangsregelung sein wird.
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