Markenverband weist Vorwurf des Boykottaufrufs als haltlos zurück / Informationspflicht gegenüber Mitgliedern nachgekommen
(Wiesbaden) - Auch nach Eingang des Bescheides des Bundeskartellamtes wegen des angeblichen Boykottaufrufs des Markenverbandes und Anderer gegen das Selbstentsorgungskonzept der BellandVision GmbH vertritt der Markenverband weiter die Auffassung, dass die erhobenen Vorwürfe in jeder Hinsicht unbegründet sind. "Der Markenverband wird deswegen den Bescheid des Bundeskartellamtes nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen. Wenn notwendig, gehen wir durch alle Instanzen", so der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Horst Prießnitz.
Der Markenverband habe niemals zum Boykott der BellandVision GmbH aufgerufen, sondern sei lediglich seiner Verpflichtung zur sachkompetenten Beratung und Information seiner Mitglieder, insbesondere zu verpackungsrechtlichen Fragen, nachgekommen. "Wir haben objektiv - und damit teilweise auch kritisch - über bestehende Unklarheiten und Risiken informiert. Dazu sind wir als Verband in Wahrnehmung unserer verfassungsmäßig verbürgten Rechte zur Koalitions- und Meinungsfreiheit berechtigt und gegenüber unseren Mitgliedern verpflichtet", so Prießnitz. Neben der Interessenvertretung für die Markenartikelindustrie ging es dem Markenverband bei seinen Aktivitäten auch um eine faire Durchsetzung der Bedingungen der Verpackungsverordnung. Dass der Markenverband sich auch für den Erhalt flächendeckender Systeme mit realen Entsorgungsleistungen ausspreche, führe nicht zu einer anderen kartellrechtlichen Bewertung.
In diesem Zusammenhang weist der Markenverband darauf hin, dass er schon vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens des Bundeskartellamtes und über Monate hinweg - bis hin zur Durchführung einer gemeinsamen Informationsveranstaltung - eng mit dem angeblich von ihm boykottierten Anbieter BellandVision an einer Klärung der offenen Fragen gearbeitet hat. Dies sei dem Bundeskartellamt bekannt gewesen. "Vor diesem Hintergrund sind die Vorwürfe um so unverständlicher", so Prießnitz abschließend.
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