Markenverband: Pflichtkennzeichnung für EU-Importe ist mittelstandsfeindlich, bürokratisch und überflüssig / Markenartikelindustrie lehnt Kennzeichnungsinitiative der EU-Kommission entschieden ab
(Wiesbaden) - Der Markenverband als Repräsentant der deutschen Konsumgüterindustrie wendet sich mit Nachdruck gegen einen gestern bekannt gewordenen Verordnungsentwurf, der sich für die Einführung eine sektoralen Kennzeichnungspflicht "Made in Country X" für Importe in die europäische Union ausspricht.
Davon betroffen sind zunächst nur bestimmte Warengruppen wie Textilien, Leder, Schmuck und Porzellan. Eine Ausweitung auf andere Produkte ist aber möglich und sogar wahrscheinlich.
Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes: "Der Markenverband sieht einem obligatorischen Labelling mit großer Sorge entgegen. Eine derartige Kennzeichnungspflicht brächte einen erheblichen Kosten- und Verwaltungsmehraufwand für die Unternehmen mit sich. Ein Mehrwert dieser Maßnahme erschließt sich uns hingegen nicht. Die Markenartikelwirtschaft spricht sich daher entschieden für die Beibehaltung einer freiwilligen Produktkennzeichnung aus."
Zum Hintergrund:
Zahlreiche Hersteller produzieren gleiche Produkte an verschiedenen Standorten innerhalb der EU oder in Drittstaaten. Sie wären gezwungen, die Produkte vor Einfuhr in die EU zu kennzeichnen. Hierdurch stiege der Kennzeichnungsaufwand erheblich. Bekanntlich steht die deutsche Wirtschaft unter erheblichem Wettbewerbs- und Kostendruck. Die zusätzlichen Kosten würden die Wettbewerbsfähigkeit weiter beeinträchtigen und sind in besonderem Maße mittelstandsfeindlich. Auch mit der Zielsetzung eines Bürokratieabbaus ist dies nicht zu vereinbaren.
Die Rechtsprechung zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb hat in Deutschland eindeutige Kriterien für eine Kennzeichnung "Made in Country X" bzw. "Made in Germany" entwickelt. Bei einer Kennzeichnungspflicht würde dieser Besitzstand ohne Not verworfen, weil dann nur noch zollrechtliche Ursprungsregelungen maßgeblich wären. Im Ergebnis würde es deutlich schwieriger, den Verbraucher vor irreführenden Herkunftsangaben zu schützen, weil nationale oder produktbezogene Besonderheiten bei der Bewertung durch den Verkehr nicht berücksichtigt werden könnten. Überdies beträfe die Änderung der Rechtsgrundlage für die Herkunftsbezeichnung alle Produktgruppen.
Ausschlaggebend für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen ist neben der Qualität auch das Image von Produkten. Das Herstellungsland kann bei der Vermarktung eine Rolle spielen. Eine Kennzeichnungspflicht stellt den Ort der Herstellung in den Vordergrund. Für den Produktwert maßgeblich und damit für den Verbraucher entscheidend sollten jedoch die qualitativen Merkmale eines Produkts, unabhängig von dessen Herkunftsland, sein. Der faire Wettbewerb zwischen den verschiedenen unternehmerischen Konzepten funktioniert. Er würde ohne Not durch eine Bürokratie beschränkt und belastet. Dies steht auch dem Streben der EU-Kommission diametral entgegen, unnötige Regelungen zu vermeiden oder wieder abzuschaffen.
Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V.
Martin Ruppmann, stellv. Geschäftsführer, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
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