Pressemitteilung | Markenverband e.V.

Markenverband begrüßt Votum des Europäischen Generalanwalts gegen das deutsche Zwangspfand

(Wiesbaden) - Der Markenverband als Vertreter von 370 führenden Markenartikelherstellern, darunter viele bedeutende (auch importierende) Getränkeabfüller, begrüßt nachdrücklich das eindeutige Votum des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof vom heutigen Tage zu den dort anhängigen Verfahren gegen die deutschen Zwangspfand- und Mehrwegquotenregelungen der Verpackungsverordnung.

Das Plädoyer des Generalanwalts bestätigt die eindeutig handelshemmenden Auswirkungen des Zwangspfandes der deutschen VerpackV. Die Auswirkungen auf den Getränkemarkt und insbesondere für die in Einweg abgefüllten Markengetränke sind beträchtlich. Dies gilt in besonderem Maße für importierte Markengetränke, und zwar dann, wenn sie neu in den Markt hineinkommen wollen. Dies gelingt nur mit Einwegverpackungen, da die Wettbewerbsfähigkeit durch hohe Zusatzinvestitionen in Mehrwegsysteme deutlich eingeschränkt würde.

„Bundesumweltminister Trittin hat durch diese Entscheidung einen weiteren Denkzettel aus Europa erhalten und muß nun nach unserer Auffassung dringend einen neuen Weg aufzeigen, der ökologisch und ökonomisch zielführend ist. Der Bundesrat sollte als Forum genutzt werden, um eine Alternative zu entwickeln. Wir appellieren insofern auch an den Bundesrat, sich konstruktiv an der Erarbeitung einer Lösung zu beteiligen, die diskriminierungsfrei den Getränkeverkauf in Deutschland auch importierender Abfüller ermöglicht, ohne bestehende ökologische Standards in Frage zu stellen“, erklärte hierzu der Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes, Horst Prießnitz.

Quelle und Kontaktadresse:
Markenverband e.V. Horst Prießnitz, Hauptgeschäftsführer Schöne Aussicht 59, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/58670, Telefax: 0611/586727

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