Markenverband begrüsst UWG-Novelle - "Ein Vorbild auch für die Europäische Rechtsentwicklung"
(Wiesbaden) - Der Bundestag hat in seiner gestrigen Plenarsitzung in zweiter und dritter Lesung das komplett novellierte Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (UWG) verabschiedet. Die Novelle stellt nach Auffassung des Markenverbandes eine richtungsweisende Fortentwicklung und Modernisierung des Wettbewerbrechts dar, dem auch im Hinblick auf die aktuelle europäische Rechtsentwicklung Vorbildcharakter zukommt.
"Das neue UWG modernisiert das deutsche Wettbewerbsrecht grundlegend, verbessert den Schutz der Marke und stellt einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung des vom Markenverband stets geforderten Grundsatzes des leistungsgerechten Wettbewerbs dar", so Johann C. Lindenberg, Präsident des Markenverbandes und Vorsitzer der Geschäftsführung Unilever Deutschland in einer ersten Stellungnahme.
Die Novelle stellt nach Auffassung des Markenverbandes eine "ausgezeichnete Vorlage" für die in Brüssel zur Zeit laufenden Harmonisierungsbestrebungen im sogenannten Lauterkeitsrecht dar. Hauptgeschäftsführer Horst Prießnitz: "Das neue UWG ist gut für die Marke und ein Vorbild für die wettbewerbsrechtliche Entwicklung in der europäischen Union".
Auch die erstmalige Normierung des sogenannten ergänzenden Leistungsschutzes, der speziellen Schutz vor wettbewerbswidrigen Nachahmungen - den sogenannten look-alikes - bietet, wird vom Markenverband positiv bewertet.
Der Markenverband sieht die Novelle auch als Erfolg seiner politischen Arbeit, da er in die jahrelangen Vorarbeiten in der beim Bundesjustizminister zu diesem Thema gebildeten Expertenkommission "Modernisierung des Wettbewerbsrechtes" eingebunden war.
Allerdings bedauert der Markenverband, dass der Gesetzgeber die neuartigen Regelungen des Gewinnabschöpfungsanspruches als Sanktionsinstrument nicht noch präziser formuliert hat und ferner auch weiterhin unvermindert am Verbot der Koppelung von Gewinnspielen und Preisausschreiben mit dem Warenabsatz festhält.
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