Markenverband begrüßt Löschungungsentscheidung des BGH zu Marken / Fußball WM 2006 und WM 2006
(Wiesbaden) - Der Bundesgerichtshof hat in einem mit großer Spannung erwarteten Löschungsverfahren am 27. April 2006 entschieden, dass die von der FIFA angemeldete Marke Fußball WM 2006 zu Unrecht eingetragen wurde und deshalb gelöscht werden muss. Der BGH stellt fest, dass diese Bezeichnung lediglich das zugrundeliegende Fußballereignis bezeichnet und deshalb als rein beschreibend keinen Markenschutz erlangen kann. Der BGH setzt damit seine Rechtsprechung zum Markenschutz für Sportveranstaltungen ohne inhaltliche Änderung fort.
Der Markenverband begrüßt die Entscheidung des BGH ausdrücklich. Zu Recht hat das Gericht diesem Versuch, Sprachmonopole für freihaltungsbedürftige Begriffe zu errichten, eine Absage erteilt. Die Entscheidung trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und zum Rechtsfrieden bei und gibt Unternehmen den notwendigen Freiraum, um unter Hinweis auf das in wenigen Wochen stattfindende Fußballfest in ihrer Werbung Bezug zu nehmen, so Franz-Peter Falke, Präsident des Markenverbandes in einer ersten Bewertung.
Für die Marke WM 2006, deren teilweise Löschung der BGH ebenfalls endgültig bestätigt hat, muss das Bundespatentgericht nun noch prüfen, ob sich unter den verbliebenen angemeldeten Waren und Dienstleistungen solche befinden, bei denen der Verbraucher oder die sonstigen angesprochenen Verkehrskreise mit WM 2006 nicht die Fußballweltmeisterschaft verbinden. In diesen Fällen dürfte und müsste das Bundespatentgericht von einer Löschung der Marke absehen.
Der Markenverband geht aber davon aus, dass zumindest in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle diese Prüfung ebenfalls zu einer Löschung der Marke führen wird.
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