Markenverband begrüßt Initiative der Kommission im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie / Problem muss EU-weit bekämpft werden
(Wiesbaden) - Der Markenverband begrüßt und unterstützt den lang erwarteten Richtlinienentwurf zum Schutz geistiger Eigentumsrechte in Europa. "Es reicht nicht aus, Plagiate und Fälschungen nur zu verbieten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Markenverbands, Horst Prießnitz, in einer ersten Stellungnahme. "Man muss den Inhabern von gewerblichen Schutzrechten auch die Möglichkeit geben, diese Rechte durchzusetzen." Die am 30. Januar vorgelegte Richtlinie zum Schutz geistiger Eigentumsrechte diene diesem Zweck.
Darüber hinaus handele es sich bei Produkt- und Markenpiraterie um ein gesellschaftliches Problem, das anderen Formen der organisierten Kriminalität in vielerlei Hinsicht gleichzusetzen sei, so der Verband. Das Milliardengeschäft mit Fälschungen schädige die Inhaber von Marken-, Urheber- und anderen Rechten, vernichte dadurch auch Arbeitsplätze in den betroffenen Unternehmen und führe zu auch steuerlich relevanten - Umsatzausfällen.
"Vor allem aber gefährden Fälschungen Sicherheit, Gesundheit und Vermögen der Verbraucher", so Prießnitz. Denn das Problem der Produkt- und Markenpiraterie beschränke sich schon lange nicht mehr "nur" auf leicht erkennbare Nachahmungen bekannter Luxusartikel. Die erfolgreiche Arbeit der europäischen Zollbehörden zeige, dass vermehrt Sicherheitstechnik (wie etwa Autoersatzteile), aber auch Lebensmittel und andere Konsumgüter Gegenstand von Markenpiraterie sind. Die Einnahme gefälschter Lebensmittel oder Medikamente sowie die Verwendung gefälschter Duftwässer berge Gesundheitsrisiken, unterstreicht der Markenverband.
Die Fälschungen würden zudem immer raffinierter, so dass teilweise selbst Experten Original und Fälschung nicht auf Anhieb unterscheiden könnten. "So zahlen Verbraucher in vielen Fällen marktgängige Preise für nachgeahmte Produkte, die sie für Originale halten.
Der Markenverband wird die nun vorgelegten Vorschläge im Einzelnen prüfen, um zu bewerten, ob sie für eine wirksame Bekämpfung dieser Form organisierter Kriminalität ausreichend sind.
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