Markenverband begrüßt EuGH-Entscheidung zu Getränkepfand / Bundesumweltministerium muss Novelle der Verpackungsverordnung noch erheblich nachbessern
(Wiesbaden) - Der Markenverband als Interessenvertreter bedeutender Markenabfüller aus dem In- und Ausland begrüßt die heutige (14. Dezember) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg zu den beiden Vorlageverfahren in Sachen Zwangsbepfandung von Getränke-Einwegverpackungen nachdrücklich. Die Richter fordern in dem Urteil die Bundesregierung unmissverständlich auf, für ein nationales flächendeckendes Rücknahmesystem einen präzisen und verbindlichen rechtlichen Rahmen zu definieren.
Der Markenverband weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, dass Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Rücknahmesystem die verpflichtende Teilnahme aller Inverkehrbringer bepfandeter Getränkeverpackungen ist. Ferner sind auch die Etikettierung bzw. die Kennzeichnung sowie eindeutige Regeln für das notwendige Finanzclearing erforderlich. Diese Punkte sind in der am kommenden Freitag im Bundesrat zur Verabschiedung stehenden Novelle der Verpackungsverordnung bislang immer noch nicht enthalten. Der Markenverband hat deshalb in einem Schreiben an sämtliche Bundesländer diesbezüglich deutliche Nachbesserungen gefordert.
Ein Sprecher des Markenverbandes: "Die Grundsatzentscheidung des EuGH sollte genutzt werden, möglichst zügig eine praktikable und sachgerechte Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen zu erreichen".
Das "Marktsegment der Einweggetränke" hatte in den vergangenen zwei Jahren erheblich unter den bestehenden rechtlichen Unsicherheiten gelitten, was dazu führte, dass es sowohl auf Seiten der Getränkeabfüller als auch bei bestimmten Vertriebskanälen des Handels zu gravierenden Marktverwerfungen kam.
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