Markenverband begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kartellrechtswidrigkeit des nicht nur gelegentlichen Verkaufs unter Einstandspreis
(Wiesbaden) - Der Markenverband begrüßt die gestrige Entscheidung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs in Sachen Untereinstandspreisverkauf WalMart. Das Urteil gibt nach Auffassung des Verbands wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen für die Norm, um eine nachvollziehbare und transparente Rechtsanwendung zu gewährleisten. "Für die beteiligten Wirtschaftskreise wird Rechtssicherheit in wesentlichen Punkten geschaffen, über die bislang auch nach den Auslegungsgrundsätzen des Bundeskartellamtes keine Klarheit bestand", so der Verband, der rund 380 Markenartikelhersteller in Deutschland vertritt.
Industrie und Handel verfügten nun über einen belastbaren Rahmen, innerhalb dessen unter Einstandspreis verkauft werden darf. Begrüßenswert sei insbesondere die Klarstellung, dass der Eintritt in rechtswidrige Wettbewerberpreise keine Rechtfertigung für einen Untereinstandspreisverkauf darstellt.
Dieses Urteil sei für die Markenartikelindustrie von großer Bedeutung, auch um einen Ansehensverlust der Marke durch Dumping-Preise zu vermeiden, bilanziert der Markenverband.
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