Marburger Bund warnt vor Experimenten mit dem Arbeitsschutz / Rudolf Henke: Gesundheit der Beschäftigten hat Vorrang
(Berlin) - "Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt darf nicht der Anlass sein, grundlegende Schutzstandards aufzuweichen", mahnte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, anlässlich des heute vorgestellten "Weißbuchs Arbeiten 4.0" von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die bestehenden Öffnungsklauseln im Arbeitszeitgesetz seien ausreichend flexibel, um beispielsweise den 24-Stunden-Dienst eines Krankenhauses aufrechtzuerhalten. "Das Problem an den bestehenden Regelungen ist nicht der Mangel an Flexibilität für die Arbeitgeber, sondern die zunehmende Anzahl von Überstunden und Überschreitungen von Höchstarbeitszeitgrenzen aufgrund der engen Personaldecke. Die Ausnahme von der Regel ist für viele Ärztinnen und Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen längst zur Regel geworden. Auf noch mehr Ausnahmen und Experimente zu Lasten des Arbeitsschutzes können wir getrost verzichten", sagte Henke.
Bereits jetzt kann die im Arbeitszeitgesetz festgelegte ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden mit entsprechendem Ausgleich verkürzt, die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu 24 Stunden ausgedehnt und die wöchentliche Arbeitszeit deutlich verlängert werden. "Der bestehende Rechtsrahmen mit den tarifvertraglichen Öffnungsklauseln ist schon sehr weit gesetzt. Deshalb muss auch bei allen zukünftigen gesetzlichen wie tarifvertraglichen Regelungen in erster Linie der Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Vordergrund stehen", forderte der MB-Vorsitzende.
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