Marburger Bund fordert Personalvorgaben für Pflege und Ärzte
(Berlin) - Der Marburger Bund begrüßt, dass Pflegepersonaluntergrenzen als Maßnahme zur Qualitätssicherung gesetzlich verankert werden sollen und fordert entsprechende Mindestvorgaben auch für den ärztlichen Dienst. "Eine ausreichende Qualität medizinischer und pflegerischer Leistungen kann nur mit einer ausreichenden Personalausstattung einhergehen", bekräftigt der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit zu Pflegepersonaluntergrenzen.
Die Erfahrungen mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zur Abrechnung von Krankenhausleistungen hätten gezeigt, welche unerwünschten Wirkungen entstehen, wenn es keine verbindlichen Personalmindeststandards gibt. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Krankenhauspersonals, müssten beseitigt werden, fordert der Marburger Bund. In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70 Prozent der Betriebskosten ausmacht, reagierten zudem viele Krankenhäuser auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau.
"Wir begrüßen daher, dass mit dem Änderungsantrag die Personalsituation in einigen wesentlichen Teilbereichen der Pflege verbessert werden soll. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem weitere Schritte folgen müssen, um auch die Personalausstattung des ärztlichen Dienstes in den somatischen Krankenhäusern zu verbessern", heißt es in der Stellungnahme des MB. Bislang gibt es für den ärztlichen Dienst in somatischen Krankenhäusern keine gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung. Lediglich Strukturvorgaben in der Krankenhausplanung oder in den Qualitätsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses geben in einigen Bereichen eine personelle Mindestausstattung vor.
Die von der Regierungskoalition geplanten Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen sind am 24. April 2017 in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten als Änderungsantrag eingebracht worden.
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