Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

"Man muss die Feste feiern wie sie fallen": Werbungskosten bei Feiern aus privatem und beruflichem Anlass

(Erfurt) - Bildungshunger und Wissensdurst sind gestillt: Wenn die Fort- und Weiterbildungsteilnehmer das begehrte Zertifikat in den Händen halten, die Beförderung ausgesprochen ist oder der "Dr." vor dem Namen steht, ist die Freude riesig. Gerne wird die Fete für das berufliche Fortkommen mit privaten Ereignissen wie dem Geburtstag kombiniert. Damit nach verhalltem Knall der Sektkorken auch steuerlich beim Werbungskostenabzug Jubelstimmung aufkommt, gibt es einiges zu beachten:

Steuerexperte Karsten Schmidt vom Steuerberaterverband Thüringen weist darauf hin, dass grundsätzlich nur solche Aufwendungen als Werbungskosten abzugsfähig sind, die mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. "Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesfinanzhofes (Az: VI R 46/14) beschreibt, was bei Feiern zu beachten ist, die sowohl beruflich als auch privat veranlasst sind." Danach ergibt sich der Betrag der beruflich veranlassten Aufwendungen, die als Werbungskosten abziehbar sind, anhand der Herkunft der Eingeladenen. Dazu grenzt man die Gäste des beruflichen vom privaten Umfeld ab. Die Gesamtkosten wie z. B. die Raummiete und die Bewirtung werden dementsprechend aufgeteilt. Wichtig ist zudem, dass die Einladung der Gäste aus dem beruflichen Umfeld (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist. Das bedeutet, dass nicht nur ausgesuchte Gäste eingeladen werden, sondern die Einladung nach "abstrakten berufsbezogenen" Kriterien zu erfolgen hat. So tanzt man nicht nur mit dem Kollegen vom Mittagstisch, sondern z. B. mit allen Auszubildenden oder allen Zugehörigen seiner Abteilung.

Die Strapazen für die neue Berufsqualifikation liegen hinter Ihnen und Sie planen eine Feier mit Kollegen und Freunden? Dann besprechen Sie doch die Gästeliste vorab mit einem Experten und nutzen Sie hierfür den Steuerberater-Suchservice des Deutschen Steuerberaterverbands unter www.steuerberater-suchservice.de.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Martin Wiederhold, Geschäftsführer Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Fax: (0361) 5583320

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