Pressemitteilung | Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Mainzer Kombilohn-Modell - kein großer Anreiz

(Köln) - Das Mainzer Kombilohn-Modell, das die Bundesregierung deutschlandweit einführen will, schafft in seiner bestehenden Form kaum Anreize zur Arbeitsaufnahme. Denn das hinzuverdiente Geld und die Kombilohn-Förderung werden zu großen Teilen auf die Sozialhilfe angerechnet. So hat ein Alleinstehender, der ohne Arbeit 619 Euro Sozialhilfe und sonstige Unterstützung bezieht, nach Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen 326-Euro-Jobs trotz Kombilohn-Förderung gerade mal 723 Euro in der Tasche – also einen Hinzuverdienst von nur 104 Euro. Tritt er eine Stelle mit einem Bruttoeinkommen von 1.000 Euro an, bleiben am Ende gerade mal 794 Euro übrig – ein Plus gegenüber dem Status als Sozialhilfeempfänger von mageren 175 Euro. Aber auch für Alleinerziehende oder Familien mit Kindern sieht die Bilanz nicht viel besser aus. So hat ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern ohne Arbeit Anspruch auf 1.503 Euro Sozialhilfe und Kindergeld. Verdient er 1.000 Euro brutto im Monat hinzu, bleibt der Familie davon bestenfalls gerade mal ein Plus von 294 Euro.

Hinzu kommt, dass die genauen Förderbeträge für die einzelnen Betroffenen nur schwer auszurechnen sind und die Sozialämter bei der Anrechnung der Kombilohn-Hilfen unterschiedlich vorgehen. All dies sorgt nicht gerade für Klarheit und lässt daher viele Arbeitslose von vornherein auf die Förderung verzichten. Der Beschäftigung kurzfristig einen Schub geben könnte dagegen eine Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf beispielsweise 600 Euro. Mittelfristig führt allerdings neben anderen Arbeitsmarktreformen kein Weg an einer negativen Einkommensteuer vorbei, bei der Geringverdiener einen Bonus vom Finanzamt erhalten.

Quelle und Kontaktadresse:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) Gustav-Heinemann-Ufer 84-88 50968 Köln Telefon: 0221/49811 Telefax: 0221/4981592

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