Pressemitteilung | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Mainzer-Kombilohn-Modell hat zu viele Konstruktionsmängel

(Berlin) - Das Mainzer-Kombilohn-Modell enthält erhebliche Konstruktionsmängel. Dadurch werden wir die im Niedriglohnbereich brach liegenden Beschäftigungspotenziale nicht ausreichend erschließen können. Ein solches Modell wird vor allem bei den vielen langzeitarbeitslosen Sozial- und Arbeitslosenhilfebeziehern weitgehend wirkungslos verpuffen. Besser wäre, in einem ersten Schritt die Vorschläge von Bundeswirtschaftsminister Müller aufzugreifen, eine echte Entlastung bei den Sozialbeiträgen zu schaffen und die alten 630-DM-Jobs auf 600 € auszudehnen. Darüber hinaus brauchen wir eine Gesamtkonzeption für den Niedriglohnbereich. Sich jetzt nur auf das „Mainzer Modell“ zu konzentrieren reicht nicht aus, erklärte Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt am 11. Januar 2002 in Berlin.

Eine schlüssige Gesamtkonzeption muss geringe Löhne bis 600 € vollständig von den Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen freistellen. Darüber hinaus sollten wir den Sozial- und Arbeitslosenhilfebeziehern, wenn sie eine gering bezahlte Tätigkeit aufnehmen, einen wesentlichen Teil ihres Hinzuverdienstes belassen. Im Gegenzug muss Arbeitslosen die Unterstützung gekürzt oder gestrichen werden, wenn sie sich nicht nachweislich um eine neue Beschäftigung bemühen. Ergänzend müssen wir die starren Arbeitsmarktstrukturen aufbrechen und flexible Arbeitsverhältnisse, wie befristete Beschäftigungen und Zeitarbeit, erleichtern. Diese Instrumente haben sich zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bewährt, erklärte Hundt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/20330 Telefax: 030/30331055

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