Luftverkehrssteuer diskriminiert deutsche Fluggesellschaften
(Berlin) - Nach dem Bekanntwerden des Referentenentwurfs aus dem Bundesfinanzministerium zeigen sich die ersten Grotesken der geplanten deutschen Luftverkehrssteuer. Nach den Plänen des Finanzministers würden Reisende auf einem direkten Inlandsflug mit Lufthansa oder Air Berlin von München nach Hamburg und zurück mit zweimal 13 Euro besteuert und damit insgesamt mit 26 Euro Steuer belastet.
Flugreisende, die hingegen mit ausländischen Fluggesellschaften wie Iberia oder Turkish Airlines von München nach Madrid oder Istanbul fliegen, würden für die insgesamt mehr als doppelt so lange Flugreise nur eine einfache Steuer von 13 Euro zahlen müssen.
Flugreisende, die zukünftig der Steuer ganz aus dem Weg gehen wollen, können als Abflughafen Salzburg statt München wählen und fliegen dann steuerfrei - egal wohin, nur nicht nach Deutschland.
"Dieses Beispiel zeigt die ganze Fehlsteuerung dieser sogenannten ökologischen Steuer", so BDF-Geschäftsführer Michael Engel. "Inlandsreisende werden gegenüber Auslandsreisen diskriminiert, und deutsche Fluggesellschaften werden in ihrer eigenen Heimat dafür bestraft, dass sie in Deutschland - noch - eine starke Marktstellung haben. Was ist an einer Luftverkehrssteuer ökologisch, wenn für eine doppelt so lange Flugstrecke nur die halbe Steuer gezahlt werden muss und deutsche Passagiere mit dem Auto zu ausländischen Flughäfen fahren, um von dort zu fliegen?"
Deutsche Fluggesellschaften und ihre Kunden werden von der geplanten Luftverkehrssteuer besonders hart getroffen, weil die Steuer nur für Flüge in und ab Deutschland gelten soll und deutsche Fluggesellschaften an diesen Flügen einen Marktanteil von rund 70 Prozent haben. Schätzungen der Branche zufolge werden infolge der Steuer rund 5 Millionen Passagiere zu ausländischen Flughäfen abwandern und in Deutschland über 10.000 Arbeitsplätze verloren gehen.
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