Lufttüchtigkeit für Großmodelle mit ausländischer Zulassung / Vereinfachtes Verfahren für Großmodelle nicht mehr anwendbar
(Bonn) - In Absprache mit dem DAeC hatte der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) 2010 das vereinfachte Verfahren "Bestätigung der Lufttüchtigkeit" entwickelt. Dieses sollte ausländischen Piloten mit Flugmodellen über 25 Kilogramm Abflugmasse die Möglichkeit eröffnen, ihre Flugmodelle auf bestimmten Veranstaltungen auch in Deutschland einsetzen zu können. Aus rechtlichen und versicherungstechnischen Gründen kann dieses Verfahren nicht mehr angewandt werden.
Der DMFV und der DAeC sind als Beauftragter nicht nur zuständig für die Musterzulassung, sondern auch für die Sicherstellung und Bescheinigung der Lufttüchtigkeit bei Flugmodellen zwischen 25 und 150 Kilogramm. Für die deutsche Zulassung eines Flugmodells über 25 Kilogramm sind die für das jeweilige Luftfahrtgerät anwendbaren Lufttüchtigkeitsforderungen verbindlich. Hierin sind unter anderem zu erbringende Festigkeitsnachweise vorgeschrieben. Da jedoch bei Flugmodellen über 25 Kilogramm Abflugmasse und einer ausländischen Zulassung in den meisten Fällen keinerlei Nachweise vorhanden sind, kann kurzfristig im Vorfeld einer Veranstaltung die Lufttüchtigkeit des jeweiligen Flugmodells nur durch eine Sichtprüfung und einen Prüfflug nicht umfassend nachgewiesen werden.
Der DMFV bedauert dies und bemüht sich weiterhin um eine Zusammenarbeit mit den europäischen Nachbarn für eine gegenseitige Anerkennung der Musterzulassungen.
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