Luftsicherheitskräfte: Warnstreiks in der Frachtkontrolle an mehreren Flughäfen am Montag
(Berlin) - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ruft an mehreren Flughäfen Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, die u.a. im Bereich der Personal- und Warenkontrolle, des Rollstuhlservice (Düsseldorf) sowie der Frachtkontrolle tätig sind, zu ganztägigen Warnstreiks am Montag, dem 14. März 2022, auf. In diesen Bereichen gestreikt wird an den Flughäfen in Köln/Bonn, Düsseldorf, Hannover, Leipzig und Berlin. An allen fünf Flughäfen wurden für Montag, den 14. März 2022, auch bereits die Beschäftigten, die im Bereich Fluggastkontrolle tätig sind, zu Warnstreiks aufgerufen.
In den bisher drei Verhandlungsrunden zur Erhöhung der Entgelte für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen konnte bislang keine Einigung erzielt werden. ver.di verhandelt bundesweit für etwa 25.000 Branchenbeschäftigte mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS). Die Arbeitgeber haben zwar ein Angebot unterbreitet, das aber in den letzten Verhandlungen nicht erhöht wurde. Damit bleibt es bei dem unzureichenden Angebot aus den beiden ersten Verhandlungen, das in keiner Weise die Preisentwicklung aufgreift und Nullmonate vorsieht. Dieses Angebot hatte bereits Ende Februar zu Protesten und Streiks der Beschäftigten geführt. "Vor allem zur Angleichung der regionalen Löhne liegt kein Angebot vor, trotz der Zusage der Arbeitgeber, in dieser Tarifrunde über eine zu verhandeln", sagte ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Pieper. Für die Angleichung der Löhne in Ost an West sehe das Angebot der Arbeitgeber eine Angleichung von 10 Cent pro Stunde für jeweils ein Jahr vor. Das Westniveau würde so erst in 22 beziehungsweise 29 Jahren erreicht, also längstens im Jahr 2050 - das wären 60 Jahre nach der Einheit. Pieper: "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und die Angleichung Ost an West muss endlich zeitnah realisiert werden."
Die Luftsicherheitskräfte in ver.di fordern eine Lohnerhöhung von mindestens einem Euro pro Stunde bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Darüber hinaus soll in der Tarifrunde der Lohn für die Luftsicherheitskräfte Fracht und Personen/Warenkontrolle mit behördlicher Prüfung auf die Lohnhöhe der Luftsicherheitsassistenten (Fluggastkontrolle) nach dem Grundsatz gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit angehoben werden. Für die Luftsicherheitskräfte in der Bordkartenkontrolle, in der Sicherung von sicherheitsempfindlichen Bereichen, in der Flugzeugbewachung u.a. mit Qualifizierung und bestandener Prüfung sowie in der Dokumentenkontrolle solle bundesweit das gleiche Stundenentgelt (Gleicher Lohn für gleiche Arbeit) gezahlt werden. Bisher würden diese Beschäftigten regional unterschiedlich bezahlt. Jetzt müsse das Stundenentgelt auf das höchste Entgeltniveau angeglichen werden. Auch die niedrigere Bezahlung von Sicherheitskräften beim Berufseinstieg von bis zu 24 Monaten solle abgeschafft werden. Eine solche Regelung sei angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften nicht mehr zeitgemäß.
Die Tarifverhandlungen werden am 16. und 17. März in Berlin fortgesetzt.
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