Lücke: KBV-Pläne für eine Änderung der Berechnungsgrundlage zur Vergütung ärztlicher Leistungen sind zu unterstützen
(Hannover) - Aus Sicht des Vorsitzenden des Landesverbandes des Hartmannbundes, Dr. Bernd Lücke, sind die Pläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die Fallzählung als Grundlage für die Ermittlung der Regelleistungsvolumina (RLV) auf eine neue Grundlage zu stellen, zu unterstützen.
Es ist möglich, dass sich bei fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten derselben Fachgruppe Konstellationen ergeben, dass im Quartal neben dem durch den ersten Patientenkontakt entstandenen Behandlungsfall noch ein oder mehrere zusätzliche Arztfälle entstehen. Das bringt zwar angesichts der Begrenztheit des Regelleistungsvolumens im aktuellen Quartal keine Vorteile, ergibt aber im entsprechenden Quartal des Folgejahres eine Erhöhung des Regelleistungsvolumens - zumindest rechnerisch.
Bei näherer Betrachtung handelt es sich jedoch hierbei um einen Pyrrhussieg.
Eine erhöhte Fallzahl führt bei im Wesentlichen unveränderter Honorarmenge zum Sinken des Fallwertes und dies für alle Ärzte - eine neue Ausprägung des "Hamsterrad-Effektes"! Könnten fachgleiche Berufsausübungsgemeinschaften dies vielleicht zu einem gewissen Teil noch über ihre höheren Fallzahlen ausgleichen, haben Einzelpraxen und auch fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften diese Möglichkeiten nicht. Insofern begrüßt der Landesverband Niedersachsen des Hartmannbundes diese Absicht der KBV als aktuell notwendigen Schritt zur Vermeidung (noch) weiterer Verwerfungen, wiewohl angesichts der zunehmenden Überregulierung aus unserer Sicht an einer tatsächlichen grundlegenden Umstrukturierung des vertragsärztlichen Vergütungssystems kein Weg vorbeiführt.
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