LSVD unterstützt Demonstrationen gegen Rechtsextremismus
(Berlin) - Die Bundestagsgedenkstunde anlässlich des jährlichen Holocaust-Gedenktags findet dieses Jahr am 31. Januar statt. Sie symbolisiert die Haltung "Nie wieder" zu der Vorherrschaft von Rechtsextremismus in Deutschland. Darüber hinaus demonstrierten seit der Veröffentlichung der Investigativrecherche von Correktiv über Umsturzpläne von Rechtsextremen bereits über eine Million Menschen gegen die Partei AfD. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):
Die Recherchen von "Correktiv" zeigen die Menschenfeindlichkeit, mit der Rechtsextreme den Rechtsstaat angreifen wollen. Das Geheimtreffen reiht sich ein in zahllose Angriffe auf unsere Demokratie in den letzten Jahren. Rechtsextremer Terror und Hasskriminalität gegen lesbische, schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche sowie weitere queere Menschen (LSBTIQ*) nehmen seit Jahren zu. Diese Entwicklungen sollten alle Demokrat*innnen beunruhigen, denn die Verteidigung von Minderheitenrechten ist ein Grundstein der Demokratie. Gedenken an das Verfolgungsregime des Nationalsozialismus ist jeden Tag. Die massenhafte Verfolgung von Menschen in Deutschland darf nie wieder Realität werden, woran uns der Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert.
Wir dürfen angesichts des Rechtsrucks nicht in einer gesellschaftlichen Schockstarre verharren, sondern müssen aktiv und laut für den Schutz von Menschenrechten eintreten. Wir sagen "Nein" zum Rechtsruck in Deutschland und Europa und "Ja" zur Demokratie. Das bedeutet, bei den Kommunal-, Landtags- und Europawahlen in diesem Jahr Menschenrechte zu wählen. Deswegen unterstützt der LSVD die bundesweiten Demonstrationen gegen die in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte AfD und hat sich dem Bündnis "Hand in Hand - #WirSindDieBrandmauer" angeschlossen. Der Bündnisaktionstag dafür findet am 3.2. in Berlin statt.
Neben dem Aufschwung des Rechtsextremismus beobachten wir gleichzeitig eine beunruhigende Diskursverschiebung auch bei den demokratischen Parteien, die Menschenrechte immer öfter in Frage stellen. Sie findet mittlerweile sogar Einzug in Gesetzentwürfe, wie das Gesetzgebungsverfahren zum Selbstbestimmungsgesetz eindrücklich zeigt. Auch in der Asylgesetzgebung hat die Bundesregierung im vergangenen Jahr dem populistischen Druck von Rechtsaußen massiv nachgegeben, hat auf EU-Ebene GEAS zugestimmt und auf nationaler Ebene erst vor Kurzem Abschiebungen erleichtert. Die demokratischen Parteien müssen jetzt zeigen, dass sie Menschenrechte wirklich ernst nehmen. Dazu gehört die Verankerung der Rechte von LSBTIQ* in Art. 3,3 des Grundgesetzes; bislang fehlen sie dort als Opfergruppe des Nationalsozialismus. Der ausdrückliche grundgesetzliche Schutz würde es künftigen Regierungen erschweren, bereits errungene gesetzliche Regelungen für Gleichstellung und Akzeptanz zurückzunehmen.
Quelle und Kontaktadresse:
Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
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