Pressemitteilung | Verband Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien e.V. (VDL)

Lokalzeitungen: Nachbesserungen des 630 Mark Gesetzes längst überfällig

(Berlin) - Der Verband der Lokalpresse e.V. setzt sich nachhaltig dafür ein, dass die Obergrenze, bis zu der Arbeitnehmer keine Sozialabgaben zahlen müssen, angehoben wird. Der VdL begrüßt entsprechende Äußerungen einzelner Politiker, nach der eine Reform des 630 Mark Gesetzes geboten ist. Nach wie vor fehlen den Zeitungen in Deutschland Tausende von Zustellern. Grund ist die Gesetzesänderung von April 1999 als die Sozialversicherungspflicht für geringfügige Beschäftigung eingeführt wurde.

Der VdL spricht in diesem Zusammenhang von einer klaren Verfehlung der Ziele der Bundesregierung. „Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnisse zu schaffen ist lobenswert, aber im Bereich Print ging der Startschuss nach hinten los. Die Läufer gelangen nicht an das Ziel, sie stehen noch nicht einmal am Start.“, so Dirk Schulte Strathaus, Vorsitzender des VdL.

Aufgrund der außergewöhnlichen Anforderungen an die Zeitungszusteller, welche die Abonnenten zwischen 4.00 Uhr und 6.00 Uhr beliefern, handelte es sich schon immer um eine klassische Nebenbeschäftigung. Hier kann keine Vollbeschäftigung eingeführt werden.

Neben der für die meisten Arbeitnehmer ungewöhnlichen Tageszeit und der kurzen Dauer der Zustellung, kommt seit der Einführung des Gesetzes erschwerend hinzu, dass mit der Festschreibung der Grenze auf 630 Mark notwendige Lohnerhöhungen sich schwierig gestalten. Zusteller lassen sich somit schwer finden, wenn der finanzielle Anreiz fehlt.

Die Zustellkosten der Verlage haben sich durch die Abführung von Sozialabgaben um rund 10 % erhöht. Um überhaupt eine geregelte Zustellung der Zeitungen vornehmen zu können, übernehmen die Verlage bei vielen Mitarbeitern die pauschale Lohnsteuer. Weiterhin ist ein enormer Verwaltungsaufwand in den Verlagen zu beobachten, insbesondere im Meldebereich.

Insofern ist die nun auch in der Öffentlichkeit losgetretene Diskussion um die Reform des 630 Mark Gesetzes zu begrüßen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Lokalpresse e.V. Dovestr. 1 10587 Berlin Telefon: 030/3980510 Telefax: 030/39805151

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