Lohnabrechnung genau prüfen / Mindestlohn für Steinmetze tritt in Kraft
(Frankfurt am Main) - Ab heute (1. Oktober 2013) haben alle 11000 Beschäftigten im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk Anspruch zumindest auf den Mindestlohn. "Jeder, der keinen Tariflohn erhält, sollte in diesem Monat seine Lohnabrechnung genau prüfen", sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Wer weniger als den Mindestlohn bekommt, kann dagegen vorgehen. Verstöße gegen den Mindestlohn sind strafbar."
Ausnahmslos alle Betriebe der Branche, die in Deutschland Arbeitnehmer beschäftigen, sind an die tariflich vereinbarte Lohnuntergrenze gebunden, nachdem die Bundesregierung kurz vor der Bundestagswahl die lange zuvor beantragte Allgemeinverbindlichkeit erklärt hat.
Beschäftigten im Osten steht ein Mindestlohn von 10,13 Euro zu, im Westen liegt die Lohnuntergrenze bei glatt 11 Euro. Im Mai kommenden Jahres steigt der Mindestlohn auf im Osten 10,66 Euro und im Westen 11,25 Euro. Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2015.
Mit dem In-Kraft-Setzen der Lohnuntergrenze für Steinmetze und Steinbildhauer hatte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung Zeit gelassen. Der Tarifvertrag war bereits im Juli 2012 vereinbart worden. Wegen eines Widerspruchs des von der FDP geführten sächsischen Wirtschaftsministeriums musste der Antrag vom Bundeskabinett beschlossen werden, wofür die Regierung mehr als ein Jahr benötigte.
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