Lohn- und Sozialdumping im Briefmarkt müssen verhindert werden
(Bonn) - "Mit ihrer Kritik am Postmindestlohn entpuppt sich die Monopolkommission als Fürsprecherin eines ungezügelten, allein über die Lohnkosten geführten Wettbewerbs im Briefmarkt." Mit diesen Worten reagiert der Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Volker Geyer, auf das gestern (14. Dezember 2009) von der Monopolkommission vorgestellte Gutachten zur Wettbewerbssituation auf den Postmärkten. Nach Auffassung dieses Gremiums hat der Postmindestlohn, den die DPVKOM Ende 2007 mit dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. vereinbart hat, die Entfaltung von funktionsfähigem Wettbewerb im Briefbereich verhindert. "Es ist sicherlich nicht Aufgabe der Monopolkommission, sich in die Tarifpolitik der Sozialpartner einzumischen. Offenbar wissen diese Experten aber auch gar nicht, wovon sie sprechen. Schließlich gibt es zahlreiche Unternehmen, die den Postmindestlohn überhaupt nicht zahlen. Deren Zusteller erhalten zum Teil Hungerlöhne von 5 bis 7 Euro die Stunde", so Geyer.
Die Forderung der Monopolkommission, den als Sozialklausel zu verstehenden § 6 Abs. 3 Nr. 3 des Postgesetzes zu streichen, zeigt jedoch, dass die Arbeitsbedingungen im Briefmarkt auf dem Wettbewerbsaltar geopfert werden sollen. Diese Sozialklausel sieht nämlich vor, dass Unternehmen dann keine Lizenz für das Befördern von Briefdienstleistungen erhalten dürfen, wenn die im lizenzierten Bereich üblichen Arbeitsbedingungen nicht unerheblich unterschritten werden. Geyer weiter: "Ich kann nur hoffen, dass die Bundesregierung diese Empfehlung ihres Beratergremiums dorthin steckt, wo sie hingehört, nämlich in den Reißwolf. Ansonsten nimmt sie Lohn- und Sozialdumping im Briefmarkt billigend in Kauf." Das muss nach Auffassung der DPVKOM verhindert werden. Vor diesem Hintergrund wird sie sich mit einer in der vergangenen Woche gestarteten Unterschriftenaktion für eine unbefristete Verlängerung des Postmindestlohns über den 30. April 2010 hinaus einsetzen.
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