Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Lockerung der Pressefusionskontrolle darf verlegerische Freiheit nicht einschränken / Trennung von publizistischer und unternehmerischer Verantwortung für Zeitungsverleger inakzeptabel

(Berlin) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßt die Bereitschaft der Politik, das Kartellrecht zu novellieren. Allerdings dürfe eine Lockerung der Pressefusionskontrolle auf keinen Fall mit gesetzlichen Auflagen verknüpft werden, mit denen die privatwirtschaftliche Verfassung der Verlage in Frage gestellt wird, erklärte BDZV-Präsident Helmut Heinen am 29. September bei der Eröffnung des Zeitungskongresses in Berlin vor mehr als 600 Verlegern, Verlagsmanagern sowie Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Regelungen, die auf eine Trennung von unternehmerischer und publizistischer Verantwortung hinausliefen, seien inakzeptabel.

Heinen führte aus, dass der zugespitzte Wettbewerb der Medien die Zeitungshäuser dazu zwinge, verstärkt zu kooperieren oder zu wirtschaftlich funktionsfähigen Einheiten zu fusionieren. Dies sei mit den geltenden Regelungen der Pressefusionskontrolle oft unmöglich. Er hob hervor, dass die unter dem Dach des BDZV organisierten Verlagsunternehmen alles daran setzen wollten, auch unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen die Vielfalt der Titel und die Pluralität der Meinungen zu erhalten. An die Adresse von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der anschließend zu den Kongressteilnehmern sprach, richtete Heinen die Botschaft, dass die Verlage auch in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten keine staatlichen Subventionen benötigten. Umso wichtiger seien faire Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen.

Kritik an Bundesanstalt für Arbeit und Deutsche Post AG

Kritik übte der BDZV-Präsident am Plan der Bundesanstalt für Arbeit, einen so genannten „virtuellen Arbeitsmarkt“ im Internet zu etablieren. Zwar unterstützten Zeitungen alle Maßnahmen, die dazu beitragen können, die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland abzubauen. Jedoch hätten sie kein Verständnis für Maßnahmen der Bundesanstalt, die dazu führten, dass funktionierende Marktmechanismen und damit verbundene privatwirtschaftliche Unternehmensleistungen zerstört würden. Ziel der mit einem Aufwand von mehr als 75 Millionen Euro aus dem Boden gestampften Online-Jobbörse der Arbeitsämter sei es, offensiv jene Personenkreise anzusprechen, die mit den Stellenmärkten der Zeitungen erreicht würden: nämlich Menschen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und womöglich über einen beruflichen Wechsel nachdenken. Es sei unverantwortlich, dass damit von staatlicher Seite ein Unternehmen gestartet werde, das den gesamten Bereich der Stellenanzeigen in Gefahr bringe. „Statt tatsächlich Problemlösungen bei der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln, attackiert die Bundesanstalt unsere Zeitungsverlage“, sagte Heinen. Es dürfe doch nicht Ziel der Politik sein, dass das Arbeitsamt bei mittelständischen Unternehmen zum Jobkiller würde.

Die deutliche Kritik des BDZV-Präsidenten richtete sich auch gegen die Deutsche Post AG, die unter dem Produktnamen „Einkauf aktuell“ seit einigen Monaten Werbeprospekte sowie eine posteigene TV-Zeitschrift in die Briefkästen steckt. Es verstoße gegen geltendes Kartellrecht, wenn die Post der werbungtreibenden Wirtschaft diese Dienstleistung zu Preisen anbiete, die die Kosten bei weitem nicht abdecken. Möglich sei dies durch die Einnahmen aus dem Monopol der Briefzustellung. „Wir haben es hier mit einer unzulässigen Quersubventionierung zu tun, die das Beilagengeschäft der Zeitungen und auch der Anzeigenblätter gefährdet“, so Heinen. Jetzt sei das Bundeskartellamt aufgefordert, die Post zu stoppen. Aber auch die Politik müsse dem Geschäftsgebaren des Staatsunternehmens Einhalt gebieten.

Verleger begrüßen Selbstverpflichtungserklärung der ARD

Im Zusammenhang mit der anhaltenden Debatte über die Internet-Auftritte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten begrüßte der BDZV-Präsident, dass die ARD in Kürze eine Selbstverpflichtung für den Online-Bereich abgeben und die Internet-Inhalte zurückfahren werde. Heinen: „Das sind erste Schritte in die richtige Richtung, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen; Ähnliches erwarten wir jetzt auch vom ZDF.“

Akute Bedrohungen für Zeitungsverlage kommen aus Brüssel

Deutliche Kritik übte der BDZV-Präsident an der EU-Politik, die die wirtschaftliche Leistungskraft der Verlage akut bedrohe. Es sei konsequent, dass die Bundesregierung sich auch juristisch gegen das Tabakwerbeverbot wehre. Werbeverbote seien ein Verstoß gegen die Pressefreiheit. Doch dies halte die EU-Bürokratie nicht davon ab, neue Verbotsschilder aufzustellen. Hinter einer solchen Politik stecke ein Menschenbild, das sich gegen den mündigen und eigenverantwortlichen Bürger richte.

BDZV bekennt sich zum Flächentarifvertrag

Bei seinen Ausführungen zur Sozialpolitik erinnerte Heinen daran, dass der BDZV zu den wenigen Wirtschaftsverbänden gehöre, die sich noch zum Flächentarifvertrag bekennen. Dies könne allerdings nur so bleiben, wenn die Gewerkschaften neue Konzepte entwickelten, die eine Flexibilität auf allen Ebenen des wirtschaftlichen Handels möglich mache. Die alten und ausgetretenen Pfade müssten endlich verlassen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse), 10969 Berlin Telefon: 030/7262980, Telefax: 030/726298299

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