Lockdown: Apotheken bleiben geöffnet / Arzneimittelversorgung unverzichtbar / FFP2-Maskenabgabe läuft weiter
(Stuttgart) - Die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimitteln wird auch in den kommenden Wochen in gewohnter Qualität durch die Apotheken in Baden-Württemberg geleistet. Wie schon während des ersten Lockdowns im Frühjahr bleiben die Apotheken als lebensnotwendige Leistungserbringer des Gesundheitswesens geöffnet. Durch die Nacht- und Notdienstregelungen sind Apotheken wie immer auch nachts und an den bevorstehenden Feiertagen im Einsatz. Welche Apotheke wann Dienst hat und erreichbar ist, kann jederzeit per Mobiltelefon bundesweit ohne Vorwahl mit der Rufnummer 22 8 33 abgerufen werden oder über die kostenfreie App Apothekenfinder (erkennbar am roten A).
Vor dem Hintergrund, dass Apotheken auch in der Lockdown-Zeit geöffnet haben, appelliert der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) nochmals an die Bevölkerung, dass Berechtigte für die kostenfreie FFP2-Masken-Ausgabe auch die kommenden Tage und Wochen nutzen mögen. Frank Eickmann, LAV-Pressesprecher erklärt: "Alle Apothekenteams haben sprichwörtlich die Ärmel hochgekrempelt und alles Menschenmögliche organisiert, um die vom Bund initiierte Maskenabgabe an besonders gefährdete Menschen schnell und gut umzusetzen. Unsere Apotheken vor Ort können das - Sie brauchen dazu aber auch etwas Unterstützung durch uns alle."
Damit weist der LAV nochmals darauf hin, dass die Versorgung am besten über die Stammapotheke geregelt werden sollte. Berechtigte Personen haben bis zum 6. Januar Zeit, sich die ersten drei kostenfreien Masken abzuholen. Dabei sollten sich alle Masken-EmpfängerInnen über die allgemeinen Corona-Regeln hinaus an die Vorgaben der Apotheke halten. Das können zum Beispiel besondere Ausgabeplätze oder bestimmte Ausgabezeiten sein.
Eickmann weiter: "Wichtig ist den Apotheken im Land auch, dass die FFP2-Masken nicht im Nacht- und Notdienst ausgegeben werden können. Diese Dienstzeiten sind nicht für planbare Apothekenkontakte gedacht, sondern wirklich für Notfälle wie ein Kind mit hohem Fieber. Zusätzlich werden die Masken in der Regel nicht über den Botendienst ausgeliefert werden können, das ist einfach nicht zu leisten." Wer nicht selbst in die Apotheke kommen kann, darf eine Vollmacht ausstellen und der abholenden Person den Personalausweis zum Nachweis des Alters über 60 Jahre mitgeben.
In der ohnehin stark frequentierten Vorweihnachtszeit kommen nun durch die Maskenverteilung deutschlandweit durchschnittlich zusätzlich rund 1500 PatientInnen auf jede der knapp 19.000 Apotheken zu. Dieser Ansturm ist nur mit gegenseitigem Verständnis möglich, zeigt Eickmann auf: "Die Apotheken mit ihren Teams vollbringen in diesen Tagen einen wahnsinnigen Kraftakt mit nur wenigen Tagen Vorlaufzeit und zusätzlich unter den auch für das Apothekenteam schwierigen Bedingungen des erneuten Lockdowns. Diese Aufgabe zu stemmen und die Abgabe in den Apotheken zu organisieren, ist eine riesige Herausforderung. Die rund 2.400 öffentlichen Apotheken sind eine unverzichtbare Stütze in der Gesundheitsversorgung und auch im gemeinsamen Kampf gegen steigende Infektionszahlen in dieser Pandemie. Deshalb tun wir unser Möglichstes, damit nun besonders Gefährdete auch besonders geschützt werden können."
Quelle und Kontaktadresse:
Landesapothekerverband Baden-Württemberg e.V.
Pressestelle
Hölderlinstr. 12, 70174 Stuttgart
Telefon: (0711) 22334-0, Fax: (0711) 22334-97