Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)

Lkw-Maut: Umwelt- und Verkehrsverbände fordern Nachbesserungen

(Berlin) - Mit Einführung einer Lkw-Maut wird der Straßengüterverkehr erstmalig an seinen Wegekosten beteiligt. Das begrüßten am 7. November der Verkehrsclub Deutschland (VCD), der Verband der Deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) anlässlich der Anhörung zum Maut-Gesetz im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. Beim Schienengüterverkehr ist mit den Trassenpreisen die Beteiligung an den Wegekosten seit langem Realität.

Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD: "Damit wird den Lkw endlich ein Teil der Kosten angelastet, die sie verursachen. Die geplante Besserstellung für emissionsarme Fahrzeuge fördert zudem die moderne Technik. Allerdings könnte bei höheren Kilometersätzen als derzeit vorgesehen ein noch größerer Teil des LKW-Verkehrs auf die Bahn verlagert werden."

Weil das Gesetz in vielen Details weiterhin unklar ist, fordern die Verbände deutliche Nachbesserungen. So seien im Gesetzentwurf weder Aussagen zur Mauthöhe noch zur Mittelverwendung enthalten. Verkehrsminister Bodewig habe zwar einen Korridor von 27-37 Pfennig je km genannt und dem deutschen Speditionsgewerbe eine Kompensation durch Verringerung der Kfz-Steuer in Aussicht gestellt. Tilmann Heuser, Verkehrsreferent des BUND: "Nach Abzug der Entlastungen durch Wegfall der Eurovignette und nach Anrechnung von Kompensationsmaßnahmen liegt die absolute Untergrenze für den Maut-Einstieg unserer Meinung nach bei 29 Pfennig je km."

Die Verbände fordern außerdem, dass bereits heute eine langfristige Anhebung auf das Schweizer Niveau von 0,45 Euro festgelegt werde. Nur so könne eine deutliche Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene erreicht werden. Hierzu bedürfe es flankierender Maßnahmen bei der Schieneninfrastruktur. Die öffentliche Akzeptanz der Maut sei jedoch gefährdet, wenn die Erfolge für den Bürger nicht deutlich sichtbar würden. VCD, VDV und BUND fordern die Bundesregierung auf, mit dem Gesetz zur LKW-Maut das Ziel der Verkehrsverlagerung festzuschreiben. Auch Mauthöhe und Verwendung der Mittel dürften nicht in nachgelagerten Verordnungen festgelegt werden. Die Mittel sollten nur für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur, Maßnahmen zur Verlagerung von Güterverkehr auf die Schiene sowie Lärm- und Umweltschutzmaßnahmen entlang bestehender Straßen und Schienenstrecken verwendet werden.

Den Neubau von Straßen mit den Mauteinnahmen lehnen die Verbände entschieden ab. Ein Teil der Mittel müsse auch für Lärmsanierungsmaßnahmen bereitgestellt werden. Auch ein Gleisanschlussprogramm sollte mit Mitteln aus der Lkw-Maut gefördert werden. Qualitative Verbesserungen der Schienenwege würden ebenfalls zu weniger Güterverkehr auf der Straße beitragen. Dr. Martin Henke, Geschäftsführer Güterverkehr des VDV: "Die Angleichung der Wettbewerbsverhältnisse von Straße und Schiene darf nicht bei der Wegekostenanlastung aufhören. Sie muss auch in der Mittelverwendung deutlich werden."

Die Verbände erteilten Forderungen nach einer Mautbefreiung z.B. für Autobahnabschnitte in Ballungsgebieten eine klare Absage. Die Verlagerungswirkung auf Bundes- und andere Fernstraßen könne nur durch deren Einbezug in die Maut verhindert werden. Zur Zeit erlaube die EU-Wegekostenrichtlinie den Einbezug von Bundesfernstraßen in die Bemautung nur, wenn durch Verlagerungswirkungen Verkehrsfluss und Sicherheit gefährdet seien.

Die Verbände fordern dagegen, dass alle Straßen in die Richtlinie aufgenommen werden. Damit entfalle jeder Anreiz, von der Autobahn auf Landstraßen auszuweichen. Auch sollten künftig Kosten für Umwelt- und Gesundheitsschäden über die Maut dem Verursacher angelastet werden. Signale hierfür habe die EU-Kommission bereits gegeben. Die Bundesregierung sei jetzt auf europäischer Ebene als Unterstützer gefragt.

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) Eifelstr. 2 53119 Bonn Telefon: 0228/985850 Telefax: 0228/9858510

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