Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

LKW-Maut: Landwirtschafts-Fahrzeuge bleiben befreit

(Berlin) - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 22. März die Einführung einer strecken-bezogenen Autobahn-Maut für schwere Nutzfahrzeuge gebilligt. Die ab 2003 vorgesehene Maut sieht eine Abgabe von durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer für LKW über 12 Tonnen vor. Als erfreulich bezeichnet der Deutsche Bauernverband (DBV), dass auf Drängen des Bundesrates die Maut nur für Fahrzeuge gilt, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind. Landwirtschaftliche Zugmaschinen - wie Unimog oder Fast-Trac - sind somit von der Autobahn-Maut befreit. Damit kommt der Gesetzgeber einer zentralen Forderung des DBV nach. Ursprünglich sollten alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 12 Tonnen eine Mautgebühr bezahlen.

Kritisch sieht der DBV dagegen, dass die Mautgebühren laut Gesetz nur zur mindestens der Hälfte in die Verkehrsinfrastruktur investiert werden sollen. Außerdem sollen dabei neben der Straße alle anderen Verkehrsträger berücksichtigt werden. Der DBV dagegen hatte vorgeschlagen, dass die Mittel aus der Maut ausschließlich in den Straßenbau investiert werden sollten. Denn insbesondere für den Infrastrukturausbau im ländlichen Raum hat die Straße eindeutig Priorität.

Die durch die Maut verursachten Mehrkosten belasten das Transportgewerbe. Damit wird auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler mittelständischer Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft im ländlichen Raum getroffen. Daher fordert der DBV über das Mautgesetz hinaus eine deutliche Kompensation der Mautgebühren für das Transportgewerbe durch entsprechende Steuererleichterungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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